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Freispruch in Mordprozess um 1978 getöteten Rentner in München
Im Mordprozess um einen vor mehr als 45 Jahren getöteten Rentner hat das Landgericht München I den Angeklagten freigesprochen. Die Kammer war nicht mit der letzten Sicherheit von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt, wie das Gericht in der bayerischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte. Der heute 70-jährige Angeklagte wurde demnach vom Mordverdacht freigesprochen, obwohl er "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Täter" war.
Dem britischen Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Dezember 1978 einen Rentner in dessen Wohnung in München erschlagen zu haben. Der Prozess stand wegen der lange zurückliegenden Tatzeit vor großen Herausforderungen. So ist die Mehrheit der Zeugen und der damals ermittelnden Polizeibeamten inzwischen nicht mehr am Leben. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Dass der Angeklagte am Tattag in der Wohnung des Rentners war, galt indes als bewiesen. Zeugen hätten etwa bestätigt, dass der Rentner am Abend mit einem "jungen Engländer" verabredet gewesen sei, was auf den Angeklagten zutreffe. Im Bett des Opfers wurde zudem ein Haar des Manns gefunden. Im Badezimmer konnten dem Angeklagten zudem drei Fingerabdrücke zugeordnet werden.
Die Kammer könne aber nicht ausschließen, dass noch ein weiterer Mann in der Wohnung gewesen sei, erklärte das Gericht. Eine Nachbarin habe dies beobachtet. Damit sei möglich, dass der zweite Mann den Rentner getötet habe, als der Angeklagte schon nicht mehr in der Wohnung gewesen sei.
Ohnehin könne die Tat nicht sicher als Mord gewertet werden. Das Mordmerkmal der Habgier falle aus, weil sich nach der Tat in der Wohnung gut sichtbar noch ein Goldbarren befunden habe. Zwar sei sicher ein Ring des Opfers gestohlen worden, der Entschluss dazu könne aber auch nach der Tötung gefallen sein.
Zudem habe die Kammer den "genauen Geschehensablauf" nicht feststellen können. Damit sei auch ein Heimtückemord nicht nachweisbar. Übrig bliebe eine Strafbarkeit wegen Totschlags. Dieser wäre jedoch bereits verjährt.
Der Angeklagte wurde im März 2023 in Großbritannien festgenommen und saß seither in Auslieferungs- sowie Untersuchungshaft. Für seine Haftzeit ist er zu entschädigen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
H.Nasr--SF-PST