-
Bayern wieder vorbei: Freiburg patzt in Leverkusen erstmals
-
Zerstörter Zaun am Flughafen Leipzig: Vorfall bleibt nach Polizeieinsatz Rätsel
-
Welle der Gewalt bei Protesten gegen Lebenshaltungskosten erschüttert Frankreich
-
Selenskyj: USA liefern wieder Geheimdienstinformationen an Ukraine
-
Tierschützer retten dutzende Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien
-
Hunderte Menschen demonstrieren erneut gegen Regierung in Albanien
-
Tischtennis-EM: Qiu verliert im Halbfinale
-
Facharzttermine: Koalition will bei Wartezeiten für Kassenpatienten handeln
-
Dresden schlägt Magdeburg im Ost-Duell
-
EU verurteilt Siedler-Angriff auf europäische Diplomaten scharf
-
Zaun an Leipziger Flughafen beschädigt: Polizei sucht Ursache
-
Rot-Grün-Rot will in Berlin regieren - Scharfe Kritik aus der Union
-
Tischtennis: Kaufmann nach Sieg über Mittelham im EM-Finale
-
SC 20 trennt sich nach Derby-Niederlage von Trainer Erkan Aydin
-
Belgien führt ab Mai 2027 digitale Pkw-Vignette ein
-
Ausbau der B7 zwischen Colmar-Berg und Ettelbrück beginnt
-
Herbstverkehr: Wildwechsel, Nebel und nasses Laub erhöhen Unfallrisiko
-
SPD-Frauen werfen Union persönliche Angriffe auf Schwesig vor
-
Rot-Grün-Rot plant Mietendeckel und Vergesellschaftung in Berlin
-
Tote und Verletzte bei Großbrand auf kanadischem Militärstützpunkt
-
Flughafen Leipzig: Auto durchbricht offenbar Sicherheitszaun
-
Hannover holt gegen St. Pauli ersten Punkt unter Wagner
-
Dortmund bangt nach torlosem Remis um Karetsas
-
Füllkrug rettet Werder mit Doppelpack und blockt DFB-Debatte ab
-
Katie Zacharia verlässt nach wenigen Tagen das Weiße Haus
-
Trump stoppt neue Russland-Sanktionen und stößt im Kongress auf Kritik
-
Junge Union und Merz streiten über Rente und Kurs der CDU
-
Luftalarm in Litauen und Lettland – Rumänien schießt Drohnen ab
-
Messerangriffe an Schulen verunsichern Jugendliche in Polen
-
Siedlerangriffe verletzen US-Journalistin und europäische Diplomaten
-
Türkische Behörden übernehmen oppositionellen Sender Halk TV
-
Kalifornien stimmt über einmalige Vermögensteuer für Milliardäre ab
-
Leonberg lädt zur 18. Ausbildungsbörse Interkom
-
Mannheim: 25-Jähriger nach gewaltsamem Tod einer Frau festgenommen
-
AMG bringt elektrischen GT SUV mit drei Motoren und 1196 PS
-
Chinas Dieselausfuhren steigen auf Dreijahreshoch
-
Airbus verlangt Schlüsselrolle bei Europas nächstem Kampfflugzeug
-
Zverev-Bezwinger Davidovich Fokina gewinnt Masters in Shanghai
-
"Völlig unverantwortlich": Republikaner kritisieren Trumps Russland-Kurs
-
Düsseldorf stellt Trainer Ende frei
-
منتدى دبي لإدارة المشاريع يختار «من الرؤية إلى الإنجاز» شعاراً لدورته الـ12
-
انطلاق الدورة السابعة من «صناع الأمل» ومليون درهم للفائز
-
الأسهم السعودية ترتفع بعد جلستين من الخسائر وسط ترقب نتائج الشركات
-
استمرار إغلاق معبر رفح يعطل سفر مرضى وجرحى من قطاع غزة
-
هيئة الاستثمار المصرية: 21 منطقة استثمارية وتسع أخرى قيد التنفيذ
-
وزير الاستثمار المصري: القطاع الخاص يتجاوز تريليون جنيه والاستثمار الأجنبي 15 مليار دولار
-
وزيرة الإسكان تؤكد دعم مشروع «علم الروم» وتهيئة مسار استكماله
-
أسعار الخضراوات والفاكهة تستقر في سوق العبور الأحد
-
مؤشرات البورصة المصرية تهبط جماعياً في افتتاح جلسة الأحد
-
اقتصادية قناة السويس تبحث شراكات استثمارية مع مجلس تجارة هونغ كونغ
Lebenslange Haft für Kämpfer aus syrischem Bürgerkrieg in Berlin rechtskräftig
Die Verurteilung eines Milizionärs, der in Syrien eine Granate in eine Menschenmenge feuerte, zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Februar gegen den damals 55-Jährigen, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Kammergericht hatte den Angeklagten unter anderem eines besonders schweren Kriegsverbrechens und des mehrfachen Mordes schuldig gesprochen. (Az. 3 StR 306/23)
Es sah als erwiesen an, dass er als Kämpfer einer regierungstreuen Miliz im Jahr 2014 in Syriens Hauptstadt Damaskus aus einer Panzerabwehrwaffe einen Sprengkopf in eine große Gruppe von auf Lebensmittel wartenden Menschen schoss. Dabei wurden vier Menschen getötet und zwei weitere, welche im Prozess als Nebenkläger auftraten, schwer verletzt. Dem Kammergericht zufolge sprach vieles dafür, dass es deutlich mehr Tote und Verletzte gab, was aber nicht sicher festgestellt werden konnte.
Demnach war der Mann spätestens seit 2014 Mitglied einer palästinensischen Gruppe, die sich im syrischen Bürgerkrieg auf die Seite der syrischen Führung gestellt hatte. Sie agierte in einem Stadtviertel, das ursprünglich ein Lager für palästinensische Geflüchtete war. Der Mann soll aus Wut über die Tötung seines Neffen durch oppositionelle Kämpfer gehandelt haben.
Das Kammergericht verurteilte ihn nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt eine vorzeitige Haftentlassung praktisch aus. Der Angeklagte wandte sich dagegen an den BGH, der aber nun keine Rechtsfehler fand und seine Revision verwarf.
S.Barghouti--SF-PST