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BKA registriert mehr als 2700 Straftaten im Zusammenhang mit Hamas-Angriffen
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem 7. Oktober mehr als 2700 Straftaten hierzulande in Zusammenhang mit den Angriffen der radikalislamischen Hamas auf Israel registriert. Dabei handelte es sich vor allem um Sachbeschädigungen, Volksverhetzungen und Widerstandsdelikte, wie das BKA der "Welt am Sonntag" mitteilte. Die Zahl der Gewalttaten bewege sich im "mittleren dreistelligen Bereich".
Auch die Hetze im Internet nahm laut BKA stark zu. So stieg bei der vom Landesinnenministerium betriebenen Plattform "Hessen gegen Hetze" der Zeitung zufolge die Anzahl der Meldungen von antisemitischen Inhalten beziehungsweise explizit israelbezogenem Antisemitismus um das Vierfache im Vergleich zu den Vormonaten.
350 Meldungen mit antisemitischen Inhalten gab es demnach seit dem 7. Oktober. 192 davon hatten eine strafrechtliche Relevanz. Zuvor waren rund 80 Meldungen pro Monat erfasst worden.
"Hessen gegen Hetze" leitet die Fälle den Angaben zufolge weiter an das BKA oder die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt am Main.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert eine bundesweite Statistik zu Anklagen, Verurteilungen und Einstellungen von Gerichtsverfahren. "Das Bundesamt für Justiz sollte dafür sorgen, dass die Gerichte die entsprechenden Zahlen melden", sagte Klein der "Welt am Sonntag".
Am 7. Oktober waren hunderte Kämpfer der radikalislamischen Hamas aus dem Gazastreifen nach Israel eingedrungen und hatten beim Angriff auf mehrere Ortschaften und ein Musikfestival Gräueltaten an Zivilisten verübt. Bei dem schlimmsten Angriff in der Geschichte des Landes wurden israelischen Angaben zufolge etwa 1200 Menschen getötet und rund 240 Menschen in den Gazastreifen verschleppt.
Als Reaktion auf den Hamas-Angriff hatte Israel der Palästinenserorganisation den Krieg erklärt und Ziele der Islamisten im Gazastreifen angegriffen. Nach unabhängig nicht überprüfbaren Angaben der von der Hamas geleiteten Gesundheitsbehörde im Gazastreifen wurden seit Beginn des Krieges dort mehr als 11.000 Menschen getötet, etwa zwei Drittel davon Frauen und Kinder.
In Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern gibt es seitdem zahlreiche pro-israelische und pro-palästinensische Demonstrationen. In Bayern wird künftig der bei pro-palästinensischen Demonstrationen verwendete Slogan "Vom Fluss bis zum Meer" strafrechtlich verfolgt. Das sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck der "Süddeutschen Zeitung" vom Samstag. Wer Propagandamittel von verbotenen Organisationen öffentlich verwende, der werde nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs belangt.
Franck beruft sich auf das Anfang November von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Betätigungsverbot für die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas. Verboten sind damit auch Kennzeichen der Hamas. Aufgelistet neben Logos und Schriftzügen ist auch die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" auf Deutsch oder anderen Sprachen.
"Das müssen wir als eine klare Ansage interpretieren", sagte der Oberstaatsanwalt der "Süddeutschen". "Für uns bedeutet das eine neue juristische Klarheit." Die bayerische Staatsanwaltschaft werde entsprechend konsequent handeln.
Der Satz "From the river to the sea, Palestine will be free" bedeutet, es solle einen unabhängigen Palästinenserstaat geben vom Fluss Jordan bis an die Mittelmeerküste, also auf dem Gebiet des Staates Israel.
Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuches regelt "das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Wer solche Propagandamittel "verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht", wird demnach "mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
C.Hamad--SF-PST