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Urteil gegen früheren Bundeswehroffizier Franco A. ist rechtskräftig
Die Verurteilung des früheren Bundeswehroffiziers Franco A. wegen der Planung eines Anschlags ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die von A. eingelegte Revision gegen das vor etwas mehr als einem Jahr ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main nach Angaben vom Donnerstag als "offensichtlich unbegründet" zurück. Das OLG hatte A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er muss seine Strafe nunmehr absitzen.
Nach Überzeugung der Frankfurter Richterinnen und Richter wollte A. mit einem Terroranschlag die Demokratie in Deutschland erschüttern. Er lebte demnach in einem verfestigten rechtsextremistischen, von völkischen und nationalistischen Vorstellungen geprägten Weltbild. Etwaige Anschlagsopfer waren demnach unter anderem Politiker wie der frühere Außenminister Heiko Maas (SPD) und die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne).
Der bei Urteilsverkündung im Juli vergangenen Jahres 33-jährige A. war 2017 am Flughafen Wien festgenommen worden, als er eine dort auf der Toilette versteckte Pistole holen wollte. Bei ihm wurden später noch zwei halbautomatische Gewehre, eine weitere Pistole, mehr als tausend Patronen und 51 Sprengkörper gefunden. Die meisten stammten aus Bundeswehrbeständen.
Darüber hinaus gab sich A. mehr als ein Jahr lang als syrischer Flüchtling David Benjamin aus und täuschte so die Behörden, die ihm auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von mehreren tausend Euro auszahlten. Verurteilt wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, Verstößen gegen Waffengesetze und Betrugs. Drei Monate der Haft galten wegen Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt.
Nach BGH-Angaben ergab eine Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler, die sich für den Beschuldigten nachteilig auswirkten. Dessen Revision wurde daher verworfen. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
T.Samara--SF-PST