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Hälfte der Bundesländer bietet Promotionsrecht für Fachhochschulen
Bereits die Hälfte aller Bundesländer bietet ein Promotionsrecht für Fachhochschulen an. Wie das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) am Dienstag in Gütersloh mitteilte, schaffen immer mehr Bundesländer solche Regelungen, um Promotionen außerhalb von klassischen Universitäten zu ermöglichen. Aktuell sei die Zahl der Promovierenden an Fachhochschulen mit einem Anteil von rund einem Prozent jedoch noch gering.
Langfristig steige allerdings die Beliebtheit von Fachhochschulen, die sich zunehmend auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften nennen. Während sich 1980 den Angaben zufolge rund ein Viertel der Studienanfänger für eine Fachhochschule entschied, war es 2022 knapp die Hälfte. Hintergrund sei unter anderem die zunehmend beliebte Kombination aus Praxisbezug und Wissenschaft. Wegen mangelnder Promotionsrechte an Fachhochschulen war es aber lange Zeit üblich, dass Absolventen für ihre Doktorarbeit an eine Universität wechselten.
Inzwischen haben Fachhochchschulabsolventen mehr Möglichkeiten. Die acht Bundesländer, die Promotionsrechte für Fachhochschulen gesetzlich vorsehen, sind laut dem CHE-Bericht Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Darunter setzten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein auf ein sogenanntes Promotionskollegmodell - dabei tun sich staatliche Fachhochschulen zu einem Verbund zusammen, an dem Absolventen promovieren können.
Ein eigenständiges Promotionsrecht einzelner Fachhochschulen gebe es in Hessen und Sachsen-Anhalt. Hier können Absolventen in ausgewählten forschungsstarken Fachbereichen promovieren. Ein solches Recht gebe es auch in Bayern, Berlin und Bremen, werde dort aber noch nicht angewendet.
Der Trend könnte laut dem CHE weiter anhalten. "Die Entwicklung ist nicht aufzuhalten", erklärte Ulrich Müller, Leiter für politische Analysen beim CHE und Mitautor des Berichts. Kein Bundesland werde es sich dauerhaft leisten können, seinen Fachhochschulen "die eigenständige Betreuung einer Promotion zu verwehren".
Die Autoren des Berichts sprechen sich jedoch auch gegen ein pauschales Promotionsrecht für alle Fachhochschulen aus. Die Fokussierung auf ausgewählte Fachbereiche oder Promotionskollegs diene der Qualität und Akzeptanz von Promotionen an Fachhochschulen.
X.Habash--SF-PST