-
Unionsfraktion will Einbindung von Bundestag bei EU-Nutzung von Russland-Vermögen
-
Biathlon: Preuß kehrt in Weltcup zurück
-
DDR-Weihnachtsklassiker: Frank Schöbel überrascht Comeback von 40 Jahre altem Song
-
Albanese: Schützen von Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
Rechtsextreme Musik auf Weihnachtsmarkt: Staatsschutz ermittelt in Niedersachsen
-
RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig
-
Umfrage: Nur 22 Prozent der Jugendlichen glauben an bessere Zukunft
-
Elf Kilo mehr als im Vorjahr: Pro-Kopf-Menge an Haushaltsabfall 2024 gestiegen
-
Neffe von Thailands Ex-Regierungchef Thaksin als Spitzenkandidat für Wahl im Februar nominiert
-
Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm
-
China kündigt "Antidumping"-Zölle auf Schweinefleisch aus der EU an
-
Erdölpipeline nach Havarie wieder in Betrieb gegangen
-
An Heiligabend gibt es in Deutschland im Durchschnitt 1470 Geburten
-
US-Autobauer Ford will weniger E-Autos bauen und schreibt 19,5 Milliarden Dollar ab
-
Nach Anschlag in Sydney: Australiens Premier besucht Helden von Bondi Beach im Krankenhaus
-
NBA: Jokic überragend - Flagg historisch
-
NFL: Rodgers mit Pittsburgh auf Play-off-Kurs
-
80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat
-
NHL: Stützle führt Ottawa mit drei Vorlagen zum Sieg
-
Medien: CAS verhandelt im Januar über Doekhis Verbandswechsel
-
Radprofi Kämna träumt von Etappensieg und Tour-Start
-
Albanese: Anschlag in Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
EU-Kommission legt Vorschläge für Verbrenner-Autos nach 2035 vor
-
EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an inhaftierte Journalisten in Belarus und Georgien
-
EU-Parlament entscheidet über Abschwächen des Lieferkettengesetzes
-
Ukraine: Selenskyj und Merz sehen Fortschritte bei Sicherheitsgarantien - Europäer schlagen "multinationale" Truppe vor
-
Trump verklagt BBC auf zehn Milliarden Dollar
-
Demokratie-Aktivist Jimmy Lai: Trump ruft China zur Freilassung auf
-
Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein
-
Chile: Ultrarechter Wahlsieger Kast verspricht Regierung der "nationalen Einheit"
-
Ukraine-Gespräche: Selenskyj und Merz sehen erhebliche Fortschritte bei Sicherheitsgarantien
-
Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick unter Mordverdacht
-
Familie: Iranische Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi bei Festnahme brutal geschlagen
-
Merz begrüßt Zusagen der USA für Sicherheitsgarantien in Ukraine-Gesprächen
-
Ukraine: Merz warnt EU vor Folgen einer Blockade der Nutzung russischen Vermögens
-
Neue EH55-Förderung für energieeffiziente Häuser startet am Dienstag
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam
-
Französischer Senat verabschiedet Haushalt - Vermittlungsausschuss übernimmt
-
Niedrigste Teilnehmerzahl seit gut 20 Jahren: 35 Länder bei ESC 2026 in Wien
-
Ukraine-Unterhändler sieht "echte Fortschritte" bei Gesprächen mit US-Delegation in Berlin
-
Kompany Belgiens Trainer des Jahres
-
Filmemacher Rosa von Praunheim heiratet Lebensgefährten Oliver Sechting
-
Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz
-
Australische Regierung will nach antisemitischem Anschlag in Sydney Waffengesetze verschärfen
-
Ehemaliger Rapper in Hessen wegen Kindesmissbrauchs zu langer Haft verurteilt
-
Mislintat: Jobgarantie für Anfang gegen Fürth
-
Kleindienst erneut am Knie behandelt - mehrere Wochen Pause
-
CDU will Rentenkommission freie Hand geben - Weise für Ko-Vorsitz nominiert
-
BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung
OVG Münster: Untersagung von Pornoseiten mit Sitz in Zypern rechtmäßig
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hat zu Recht zwei Anbietern aus Zypern die Verbreitung von frei zugänglichen pornografischen Internetangeboten in Deutschland untersagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Landesanstalt und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Pornoportal xHamster in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen. Damit blieben die Eilanträge der Anbieter auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az. 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21)
Die Landesanstalt für Medien NRW hatte im Juni 2020 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen den Anbietern aus Zypern gegenüber insgesamt drei Internetangebote mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren weitere Verbreitung untersagt, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt werden oder durch eine geschlossene Benutzergruppe gewährleistet wird, dass nur Erwachsene Zugang erhalten.
Ähnlich argumentierte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die zusätzlich entschied, dass Internetanbieter das Portal für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Anträge der zyprischen Anbieter auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung der Landesanstalt ab und entschied, die drei Pornoportale dürften nicht mehr ohne vorgeschaltete Alterskontrolle in Deutschland verbreitet werden.
Die dagegen gerichteten Beschwerden wies das OVG nun zurück. Das Gericht erkennt demnach keine verfassungsrechtlichen Bedenken darin, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über deren Vereinbarkeit mit dem Jugendmedienschutz allein der von den Ländern gemeinsam errichteten KJM obliegt. Die KJM diene formal als ein Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Die ihr zugewiesenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse seien gerechtfertigt, um staatlichen Einfluss zu begrenzen.
Auch dem Argument der Pornoseitenanbieter, wonach das sogenannte Herkunftslandprinzip gelte und für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gälten, folgte das OVG nicht. Wenn ein Mitgliedstaat sich für andere Schutzmodalitäten als ein anderer Mitgliedstaat entscheide, habe dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen nationalen Bestimmungen. Vielmehr habe der Jugendschutz einen höheren Stellenwert gegenüber der Beeinträchtigung der zyprischen Anbieter in ihrer unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.
B.Mahmoud--SF-PST