-
Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei
-
Maduro und seine Frau weisen US-Foltervorwürfe zurück
-
Russland: Chefredakteur der "Nowaja Gaseta" nach Festnahme wieder frei
-
Zeitmessung: Schaltsekunde wird abgeschafft
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt
-
Pokal-Ausschreitungen: Zuschauer-Teilausschluss für Mannheim
-
Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
-
Nach erneuten Vorfällen: Nato will über Drohnenangriffe im Schwarzen Meer beraten
-
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
-
Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein
-
Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Mausfigur vor Westdeutschem Rundfunk in Köln erhält Zuwachs von Elefant und Ente
-
Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben
-
Französischer Premier: Schülerproteste werden zu "Bewegung der städtischen Gewalt"
-
Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig
-
Nordrhein-Westfalen: Cannabisplantage in Räumen von ehemaliger Kegelbahn entdeckt
-
Ärzte: Lunge von Papst Leo XIV. erholt sich gut nach Krebsoperation
-
Mehrheit der US-Bürger spricht sich gegen Liveübertragung einer Hinrichtung aus
-
Parlament in Schweden verweigert Wahlsiegerin Andersson Amt der Regierungschefin
-
Lufthansa strebt weitere Aufstockung der Beteiligung an portugiesischer TAP an
-
Hessen: Lastwagenfahrer soll 86-Jährige nach Streit absichtlich totgefahren haben
-
Spanische Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Julio Iglesias
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft
-
Razzia bei mutmaßlicher Geldwäschebande in Berlin und Brandenburg - Festnahmen
-
Selenskyj brüskiert Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Fußgänger bei Pause auf Rastplatz in Hessen von Lastwagen überrollt und getötet
-
Bahnrad-WM: Frauen-Vierer gewinnt Bronze
-
Mieten in deutschen Städten steigen wieder stärker - und schneller als Inflation
-
Mindestens zwei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Putin-Gegner Chodorkowski: Kein rasches Ende des Ukraine-Kriegs in Sicht
-
Bahnrad-WM: Dörnbach gewinnt überraschend Keirin-Silber
-
SPD-Bundesparteitag zur Neuwahl der Spitze findet am 16. und 17. Januar statt
-
Tischtennis-EM: Mittelham/Duda spielen um Gold
-
Ohne körperliche Probleme: Zverev im Halbfinale von Shanghai
-
CNN: USA erwägen Einsatz von größter nicht-atomarer Bombe gegen den Iran
-
Erster öffentlicher Auftritt von Harry und Meghan nach Rückkehr nach England
-
Merz fordert zusätzliche Ukraine-Unterstützung: "Über den Winter helfen"
-
Ministerin Bär verteidigt Bafög-Reform - Kritik an Umfang und Zeitplan
OVG Münster: Untersagung von Pornoseiten mit Sitz in Zypern rechtmäßig
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hat zu Recht zwei Anbietern aus Zypern die Verbreitung von frei zugänglichen pornografischen Internetangeboten in Deutschland untersagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Landesanstalt und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Pornoportal xHamster in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen. Damit blieben die Eilanträge der Anbieter auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az. 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21)
Die Landesanstalt für Medien NRW hatte im Juni 2020 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen den Anbietern aus Zypern gegenüber insgesamt drei Internetangebote mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren weitere Verbreitung untersagt, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt werden oder durch eine geschlossene Benutzergruppe gewährleistet wird, dass nur Erwachsene Zugang erhalten.
Ähnlich argumentierte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die zusätzlich entschied, dass Internetanbieter das Portal für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Anträge der zyprischen Anbieter auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung der Landesanstalt ab und entschied, die drei Pornoportale dürften nicht mehr ohne vorgeschaltete Alterskontrolle in Deutschland verbreitet werden.
Die dagegen gerichteten Beschwerden wies das OVG nun zurück. Das Gericht erkennt demnach keine verfassungsrechtlichen Bedenken darin, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über deren Vereinbarkeit mit dem Jugendmedienschutz allein der von den Ländern gemeinsam errichteten KJM obliegt. Die KJM diene formal als ein Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Die ihr zugewiesenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse seien gerechtfertigt, um staatlichen Einfluss zu begrenzen.
Auch dem Argument der Pornoseitenanbieter, wonach das sogenannte Herkunftslandprinzip gelte und für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gälten, folgte das OVG nicht. Wenn ein Mitgliedstaat sich für andere Schutzmodalitäten als ein anderer Mitgliedstaat entscheide, habe dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen nationalen Bestimmungen. Vielmehr habe der Jugendschutz einen höheren Stellenwert gegenüber der Beeinträchtigung der zyprischen Anbieter in ihrer unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.
B.Mahmoud--SF-PST