-
Chamenei zeigt sich im Iran-Krieg siegesgewiss - Medien: USA schicken weitere Soldaten
-
Iran-Krieg: Geschoss schlägt in Jerusalemer Altstadt nahe heiliger Stätten ein
-
Trotz Kritik: Wirtschaftsministerin Reiche will Förderung von Solaranlagen stutzen
-
Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest
-
Einschlag von Geschoss im jüdischen Viertel der Altstadt von Jerusalem
-
Nawrath am Podest vorbei - Perrot holt Gesamtweltcup
-
US-Actionstar Chuck Norris mit 86 Jahren gestorben
-
Neue schriftliche Botschaft Modschtaba Chameneis: Irans Feinde werden "besiegt"
-
Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen
-
Nach zwei Saisonrennen: Teamchef Wheatley verlässt Audi
-
Kommunalwahl in Frankreich: Präsident Macron bestreitet Einmischung
-
Schlagabtausch zur Kulturfreiheit: Linke und Grüne gehen mit Weimer ins Gericht
-
Trump nennt Nato-Verbündete "Feiglinge"
-
Bundesregierung: Vorerst keine weiteren Maßnahmen wegen Sprit- und Energiepreisen
-
Vorläufiges Endergebnis: CDU gewinnt Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Trump erhält Goldmünze mit seinem Konterfei
-
Drei Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
-
Fund von 35 menschlichen Zähnen auf Gehweg in Hessen gibt Polizei Rätsel auf
-
Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover
-
"Ziele werden nicht erreicht": Prien baut Programm zu Demokratieförderung um
-
Steuern und Mieten: Spanien kündigt Milliardenentlastungen wegen Iran-Kriegs an
-
Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder
-
Fehlende Niederschläge: Wasserspeicherung in Deutschland nimmt ab
-
Reservegleise und mehr Puffer im Fahrplan: Vorschläge für pünktlichere Bahn
-
Kein Zutritt für Muslime zur Al-Aksa-Moschee zum Ende des Ramadan
-
Iran-Krieg: Brand in Ölraffinerie in Kuwait - Sprecher der Revolutionsgarden getötet
-
ARD stellt nach 30 Jahren "Immer wieder sonntags" ein - Aus für Stefan Mross
-
Bundestag debattiert über Pränataltests - Antrag fordert breitere Datengrundlage
-
Blockade von EU-Krediten: Grüne fordern Konsequenzen für Orban
-
Rund 100 Festnahmen in Abu Dhabi wegen Verbreitens von Falsch-Informationen zum Iran-Krieg
-
Ausgebüxter Pfau auf hessischer Autobahn hält Polizei auf Trab
-
Mord an Frau auf Waldweg: Lebenslange Haft für 47-Jährigen in Stuttgart
-
Urteil: Keine Aufenthaltserlaubnis bei Vorlage gefälschter Sprachzertifikate
-
KZ Buchenwald: Hape Kerkeling spricht bei Gedenkfeier zu Jahrestag von Befreiung
-
Gericht: Polizeianwärter darf Turban auch in Außendienst tragen
-
Russische Wirtschaft schwächelt - Zentralbank senkt Leitzinsen auf 15 Prozent
-
Machtwort der Linken-Bundesspitze zu Streit um Israel: "Wir ziehen klare Grenze"
-
Betrug in Darknet bringt Ermittler weltweit auf Spur von Pädophilen
-
Blockade von Ukraine-Kredit bringt EU-Gipfelteilnehmer gegen Orban auf
-
Iran-Krieg: Strompreise steigen - Langfristig hohe Energiekosten befürchtet
-
Schlag gegen Botnetze: Zwei der weltgrößten IT-Schadprogramme lahmgelegt
-
Enges Rennen von CDU und SPD um Sieg bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Regierung erleichtert Ausfuhr von Rüstungsgütern an Golfstaaten und Ukraine
-
Reisch verbessert deutschen Skiflug-Rekord
-
Schröder pflichtet Merz bei: "Auf gar keinen Fall" am Iran-Krieg beteiligen
-
Schlag gegen Botnetze: Zwei der weltgrößten IT-Schadprogramme abgeschaltet
-
Deutschlands Gletscher schmelzen in Rekordtempo - Verschwinden absehbar
-
GKV-Finanzen: Hausärzte und Sozialverband fordern weniger Krankenkassen
BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung
Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)
Denn nach vorläufiger Einschätzung des BGH machte das Oberlandesgericht einige Fehler, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters ausführte. Womöglich muss der Fall also neu aufgerollt werden. Ein Urteil war das aber noch nicht, es soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Die Klägerin will zweierlei erreichen: Erstens will sie von Astrazeneca Auskunft über Erkenntnisse, die für die Beurteilung eventueller schädlicher Wirkungen wichtig sein könnten. Zweitens will sie Schadenersatz und Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro.
Das Oberlandesgericht lehnte einen Anspruch auf Auskunft unter anderem deswegen ab, weil nicht mehr dafür spreche, dass der Impfstoff den Schaden verursacht habe, als dagegen. Der BGH neigt aber zu der Einschätzung, dass schon die ernsthafte Möglichkeit ausreicht, dass die Impfung die Probleme verursachte. Potenziell Geschädigte sollten alle Fakten bekommen, die sie für eventuelle Schadenersatzforderungen brauchen.
Der BGH fragte sich auch, warum das Oberlandesgericht keinen Sachverständigen einschaltete. Dieses stützte sich unter anderem auf Einschätzungen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts und darauf, dass die EU-Kommission den Impfstoff zuließ. Daraus schloss es, dass der Nutzen des Impfstoffs das Risiko übersteige. Der BGH überlegte aber, ob möglicherweise der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu diesem Vorgehen befragt werden müsse.
Damit ein Pharmaunternehmen für einen Impfschaden haftet, muss das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko negativ sein - oder die Gesundheitsprobleme müssen entstanden sein, weil der Impfstoff nicht gemäß der wissenschaftlichen Erkenntnis gekennzeichnet war. Mit beidem argumentiert die Klägerin. Sie war 40 Jahre alt, als sie geimpft wurde, und gibt an, dass sie gar keine Impfung bekommen hätte, wenn Astrazeneca früher auf Risiken hingewiesen hätte.
In vereinzelten Fällen wurde nach der Impfung mit Vaxzevria von Astrazeneca über Thrombosen berichtet. Ab April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) den Impfstoff nur noch für Menschen ab 60 Jahren. Vaxzevria blieb zugelassen, im Frühling 2024 nahm Astrazeneca den Impfstoff aber aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt.
Der Anwalt von Astrazeneca argumentierte in Karlsruhe unter anderem mit dem "überragenden Nutzen" der Impfung. Keine Information könne zu dem Schluss führen, dass im März 2021 nicht geimpft werden sollte. Zum Zeitpunkt der endgültigen Zulassung seien 2,3 Milliarden Impfdosen Vaxzevria verimpft worden, und es habe weniger als 2000 Verdachtsfälle mit Hörproblemen gegeben, sagte er. "Die Empirie belegt glasklar, das Risiko ist verschwindend gering."
Die Klägerin zeigte sich nach der Verhandlung optimistisch. Diese habe ihr "ein bisschen Vertrauen in die Gerechtigkeit zurückgegeben", sagte sie.
Es wäre möglich, dass der BGH den Fall zur neuen Verhandlung nach Koblenz zurückverweist oder dass er dem Europäischen Gerichtshof Fragen stellt. Es kann aber auch sein, dass er das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt. Wann die Richterinnen und Richter in Karlsruhe entscheiden, ist noch nicht bekannt.
Z.AlNajjar--SF-PST