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Gaspreis-Kommission: Hilfe für Unternehmen nur bei Erhalt des Standorts
Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreis-Kommission schlägt nach "Handelsblatt"-Informationen vor, die Gaspreisbremse "nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten". Das gehe aus dem Abschlussbericht der Kommission hervor, der am Montag der Bundesregierung übergeben werden soll, berichtete die Zeitung am Sonntag. Die Unternehmen sollen demnach eine Standort- und Transformationsvereinbarung abschließen müssen.
Die Expertenkommission hatte in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen, für die Großverbraucher aus der Industrie mithilfe von Subventionen den Gas-Beschaffungspreis für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde zu bremsen. Etwa 25.000 Unternehmen in Deutschland könnten die Hilfe in Anspruch nehmen, die im Januar starten soll.
Die Bedingungen für die staatliche Hilfe formulierte die Kommission nun in ihrem Abschlussbericht aus. "Der Standorterhalt wird in der Regel durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmen Aufsichtsrat nachgewiesen", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Bericht.
Sollte solch eine Struktur bei einem Unternehmen nicht bestehen, schlägt die Kommission demnach eine Ausnahmeregelung vor. Betroffene Unternehmen müssten dann den Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus nachweisen. "Andernfalls ist die erhaltene Unterstützung zurückzuzahlen."
Die Kommission einigte sich demnach nicht darauf, die Inanspruchnahme der Gaspreisbremse an ein Verbot für Ausschüttungen von Gehaltsboni und Dividenden zu koppeln. Aus der Politik und von einigen Kommissionsmitgliedern hatte es diese Forderung gegeben. Der Beschluss für diesen Teil im Abschlussbericht fiel nicht einstimmig, berichte das "Handelsblatt" aus Teilnehmerkreisen.
Die "Expertenkommission Gas und Wärme" erarbeitete im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge, um Haushalte und Unternehmen angesichts extremer Gaspreissteigerungen zu entlasten. Demnach soll im Dezember durch Übernahme eines Monatsabschlags zunächst eine einmalige Entlastung erfolgen, bis ab März eine Gaspreisbremse greift.
C.Hamad--SF-PST