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Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Kabinett beschließt Gesetz
Die Herstellung pornografischer Deepfakes und andere Formen digitaler Gewalt sollen künftig geahndet werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem entsprechende Strafbarkeitslücken geschlossen werden sollen. Dabei geht es vor allem um bildbasierte sexualisierte Gewalt wie das Herstellen und Verbreiten von sexualisierten Deepfakes oder das heimliche Herstellen intimer Bildaufnahmen, zum Beispiel in der Sauna.
Diese Fälle sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können. Unter Strafe gestellt werden sollen zudem Besitz, Herstellung und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sowie unter anderem die digitale Überwachung mit GPS-Trackern.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung zugleich die Rechte der Betroffenen stärken. Diese sollen künftig einfacher gegen die Täter vorgehen können. Dazu sollen die Betroffenen einen Auskunftsanspruch gegenüber Online-Plattformen, Messengerdiensten und Internetzugangsanbietern bekommen. Gerichte sollen diese zudem verpflichten können, Daten über die Verantwortlichen zu sichern. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
"Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Sexualisierte Deepfakes und Voyeur-Aufnahmen kursieren millionenfach im Netz. Und sogar Vergewaltigungen werden gefilmt, um die Videos anschließend zu teilen. Das dürfen wir nicht hinnehmen."
"Digitale Gewalt kann genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt", betonte Hubig. Sie richte sich zudem besonders häufig gegen Frauen. Mit dem geplanten Gesetz werde der "Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum" ein Ende gesetzt. Es würden passgenaue Regeln für die unterschiedlichen Erscheinungsformen digitaler Gewalt getroffen. Zudem würden die Rechte der Betroffenen gestärkt.
Der Deutschen Richterbund (DRB) erklärte, Gesetzesverschärfungen reichten nicht aus, notwendig sei auch mehr Justizpersonal. "Will der Rechtsstaat sein Schutzversprechen einlösen, müssen die Bundesländer die Personalmisere der chronisch überlasteten Strafjustiz beenden.", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur AFP. "Bei den Staatsanwaltschaften stapeln sich inzwischen mehr als 1,1 Millionen offene Fälle, so viele wie noch nie." Mit den neuen Strafnormen kämen nun weitere zeitaufwendige Auswertungen auf die Ermittler zu.
Justizministerin Hubig hatte Mitte April den ersten Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgestellt. Das Thema sorgte kurz davor in Zusammenhang mit Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann für große öffentliche Aufmerksamkeit. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt war aber bereits vor Bekanntwerden dieses prominenten Falles im Koalitionsvertrag vereinbart.
K.AbuDahab--SF-PST