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Gehälter in Altenpflege steigen dank Tariftreuegesetz deutlich
Das Tariftreue-Gesetz für die Altenpflege ist am Donnerstag in Kraft getreten - begleitet von Warnungen vor Mehrkosten für Pflegebedürftige und Mehrbelastungen für Pflegende. Das Gesetz führte nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits im Vorfeld zu spürbaren Steigerungen bei den Gehältern. Pflege-Arbeitgeber und Patientenschützer warnten vor einer Abwälzung der Kosten auf die Pflegebedürftigen.
Die schon erfolgten Gehaltszuwächse in der Altenpflege betrugen je nach Bundesland und Einrichtung zwischen zehn und 30 Prozent, wie das Ministerium unter Berufung auf Einschätzungen privater Einrichtungsträger mitteilte. Grund sei im Wesentlichen die seit dem 1. September geltende Verpflichtung für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, "ihre Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung nach Tarif zu bezahlen".
Endlich werde die "wichtige Arbeit" der Pflegekräfte besser entlohnt, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Das ist ein später Dank für alle aktiven Pflegekräfte und ein gutes Zeichen an alle, die diesen wichtigen und erfüllenden Beruf ergreifen wollen."
Beschäftigte in der Altenpflege erhalten rund 700 Euro monatlich weniger als Beschäftigte in der Krankenpflege, wie von Regierungsseite verlautete. Mit dem neuen Gesetz wurden deshalb Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtet, ihre Mitarbeitenden in den Bereichen Pflege und Betreuung nach Tarif zu bezahlen.
Der Deutsche Pflegerat begrüßte das Gesetz und warnte zugleich vor negativen Folgen. Die Pflege sei ein "verantwortungsvoller und auch tatsächlich ein belastender Beruf", der vernünftig bezahlt werden müsse, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler im RBB-Inforadio. "Mit dem Tariftreuegesetz sind wir jetzt zumindest einen Schritt weitergekommen, aber wir haben ein Riesenproblem, weil dieses Gesetz ist nicht zu Ende gedacht."
Es sei nicht klar, wo das Geld für die Löhne herkomme. "Der Bund hat zwar Mittel bereitgestellt, und es wurde gesagt, alle Lohnerhöhungen würden vollumfänglich quasi von den Pflegekassen finanziert", sagte Vogler. Das bilde sich momentan aber nicht in der Praxis ab.
Somit gehe die Belastung zu den Heimbewohnern, "wo das Geld direkt umgeschlagen wird". Im ambulanten Bereich sei eine weitere Verdichtung der Arbeitszeiten zu befürchten, wenn über die Pflegekassen das Geld für die höheren Löhne nicht wieder reinkomme.
In der "Bild"-Zeitung forderte Vogler eine "Deckelung der Pflegekosten". Diese müsse sich an angemessenen Wohn- und Essenskosten orientieren, "und an den Renten der Pflegeheimbewohner". In der Zukunft müsse die Pflege "über die Steuer finanziert werden".
Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, bezifferte die drohenden Mehrkosten für Patienten in der "Bild"-Zeitung auf 600 bis tausend Euro pro Monat. Bleibe die Politik weiter untätig, werde es "Schlangen in den Sozialämtern geben mit Angehörigen, die unter den Pflegekosten zusammenbrechen".
In einer Erklärung warnte der Arbeitgeberverband Pflege vor einem "unwürdigen Geschacher bei der Finanzierung". Die Pflegeunternehmen können es "gerade jetzt nicht verkraften, das Geld vorzustrecken". Finanzminister Christian Lindner (FDP) müsse sich "bei der Finanzierung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen bewegen", forderte Greiner.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) forderte, die Mehrkosten müssten "solidarisch über die Pflegeversicherung finanziert werden". GKV-Vize Gernot Kiefer lobte in den RND-Zeitungen zugleich die Tariflohnpflicht: "Darauf mussten die Pflegekräfte viel zu lange warten."
Die Stiftung Patientenschutz warnte vor einem "Kosten-Tsunami bei den Pflegebedürftigen". Vorstand Eugen Brysch mahnte: "Mit Inflation und explodierenden Energiepreisen türmt sich eine große Welle auf." Das könnten die gestaffelten Zuschüsse zu den reinen Pflegekosten nicht stoppen. Ein dynamischer Inflationsausgleich der Leistungen der Pflegeversicherung bleibe "eine Minimalforderung". Das geltende Modell der Unterstützung sei überholt, so Brysch.
K.AbuDahab--SF-PST