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US-Gericht erklärt Großteil der von Trump verhängten Zölle für unzulässig
Ein US-Berufungsgericht hat einen Großteil der von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt und damit eine Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Das Bundesberufungsgericht erklärte am Freitag (Ortszeit), Trump habe mit der Verhängung der Zölle seine Befugnisse überschritten. Die Richter ließen die Zölle jedoch vorerst bis Mitte Oktober in Kraft. Es wurde erwartet, dass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landet.
Trump hatte sich bei der Verhängung von Zöllen gegen Handelspartner in aller Welt auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) berufen. In der Entscheidung vom Freitag hieß es mit Blick auf das Notstandsgesetz: "Das Gesetz verleiht dem Präsidenten weitreichende Befugnisse, um auf einen erklärten nationalen Notstand mit einer Reihe von Maßnahmen zu reagieren, aber keine dieser Maßnahmen umfasst ausdrücklich die Befugnis, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben."
Trump wies die Entscheidung umgehend zurück. "Alle Zölle bleiben weiterhin in Kraft", schrieb er in seinem Onlinedienst Truth Social. "Mit Hilfe des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten werden wir sie nun zum Wohle unseres Landes einsetzen", fügte der Präsident hinzu. Damit deutete Trump an, dass er den von konservativen Richtern dominierten Supreme Court anrufen werde.
Die Richter hätten eine "äußerst parteiische" Entscheidung getroffen, betonte der Präsident. Eine Aufhebung der Zölle wäre "eine absolute Katastrophe" für die USA und würde das Land "zerstören".
Das Urteil wäre ein harter Schlag für den Präsidenten, der Zölle als wirtschaftspolitisches Instrument eingesetzt hat. Es könnte auch Auswirkungen auf Handelsabkommen haben, die Trump im Zollstreit mit einigen Handelspartnern, etwa der EU, erzielt hat.
Nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus hatte Trump im April Strafzölle von mindestens zehn Prozent gegen zahlreiche Staaten verhängt und dadurch Streit mit Handelspartnern in aller Welt ausgelöst. Für Waren aus der EU trat am 7. August ein allgemeiner Zollsatz von 15 Prozent in Kraft. Auf Stahl- und Aluminiumprodukte erheben die USA einen 50-prozentigen Zollsatz. Gegen Indien und Brasilien verhängten die USA 50-prozentige Zölle.
Y.Zaher--SF-PST