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Mindestlohn steigt deutlich - 15 Euro bleiben aber vorerst unerreicht
Keine 15 Euro, aber immerhin einstimmig: Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Empfehlung der Mindestlohnkommission ab 2026 auf 13,90 Euro steigen und ab 2027 auf 14,60 Euro. Das Gremium entschied nach langem Ringen am Freitag in Berlin, dass die bisherige Lohnuntergrenze von bisher 12,82 Euro jeweils zum 1. Januar entsprechend angehoben werden sollte. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sprach von "einer guten Nachricht für circa sechs Millionen Menschen im Land".
Die Entscheidung sei von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern im Gremium "einstimmig" getroffen worden, sagte die Vorsitzende Christiane Schönefeld. Sie sprach von "sehr schwierigen Gesprächen". "Die Kommission stand in diesem Jahr angesichts der stagnierenden Konjunktur und der unsicheren Prognosen über die weitere Entwicklung vor einer besonderen Herausforderung."
Schönefeld warnte eindringlich vor politischem Eingreifen. "Versuche der politischen Beeinflussung" seien mit der gewollten Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission "nicht vereinbar", sagte die Vorsitzende des Gremiums. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, kritisierte zudem den "enormen politischen und medialen Druck", der auf die Mindestkommission ausgeübt worden sei.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und Union formuliert, dass "ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar" sei, die konkrete Höhe legt die unabhängige Mindestlohnkommission fest. Aus der SPD kamen aber in den vergangenen Wochen Rufe, die 15 Euro notfalls auch über einen politischen Beschluss durchzusetzen.
Die Mindestlohnkommission habe mit ihrer einstimmigen Entscheidung nun gezeigt, "dass wir diese Debatten in der Zukunft nicht brauchen", sagte Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), oberster Arbeitnehmervertreter in der Mindestlohnkommission. Das Gremium habe "Handlungsfähigkeit" bewiesen, dafür allerdings auch bis zum letzten Moment gebraucht: Die Entscheidung fiel laut Körzell um 9.10 Uhr, die Bekanntgabe war für 10.00 Uhr angesetzt.
Arbeitsministerin Bas begrüßte die Einigung. Sie verwies auf die harten Verhandlungen und zollte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern "Respekt". Zugleich räumte die Ministerin "als Sozialdemokratin" ein: "Natürlich haben wir uns mehr gewünscht für die Menschen im Land." Sie werde der Bundesregierung vorschlagen, die Empfehlung anzunehmen und diese durch eine Rechtsverordnung verbindlich zu machen.
Mit der Erhöhung steigt der Mindestlohn bis 2027 um rund 13,9 Prozent. Vollzeitbeschäftigte im Mindestlohn hätten damit "ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche", sagte Körzell. "Im zweiten Jahr ergibt sich so ein monatliches Plus von brutto insgesamt 310 Euro im Gegensatz zu heute." "Sie können davon ausgehen, dass dieses Geld direkt eins zu eins in den Konsum geht." Damit werde die Konjunktur nachhaltig gestützt.
Das wollte Arbeitgebervertreter Kampeter so nicht stehen lassen. Die Mindestlohnerhöhung gehe lediglich "minus Sozialversicherungsabgaben und Minus Steuern möglicherweise in den Konsum", sagte Kampeter. Er empfinde es als "unanständiges politisches Spiel", das die Politik durch "Reformverweigerung" das Nettogehalt reduziere "und dann gleichzeitig erwartet, dass wir dieses politische Nichthandeln durch überdurchschnittliche Mindestlohnanpassungen nach oben korrigieren".
Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierte mit der Warnung vor Jobverlusten. "Die Entscheidung der Mindestlohnkommission setzt im Einzelhandel zahlreiche Stellen aufs Spiel", erklärte HDE-Präsident Alexander von Preen. Bauernpräsident Joachim Rukwied bekräftigte seine Forderung nach einer Ausnahme für Saisonarbeitskräfte vom Mindestlohn.
Der Sozialverband VdK hingegen erklärte, ein Mindestlohn von 14,60 Euro sei "zu wenig". "Eine Anhebung auf 15 Euro wäre angesichts der hohen Inflation der letzten Jahre angebracht gewesen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Linken-Chefin Ines Schwerdtner sprach von einem "Armutszeugnis". Als "krasse Enttäuschung" bezeichnete die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang die geplante Anhebung.
Die Mindestlohnkommission besteht aus drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreterinnen und Vertreter, drei von den Gewerkschaften, eine Vorsitzende und zwei beratenden Mitglieder aus der Wissenschaft. Stimmberechtigt sind zunächst nur die sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter.
Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich macht. Die Regierung kann dabei nicht eigenständig eine andere Höhe festsetzen.
A.Suleiman--SF-PST