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Studie: Diskriminierung in allen Bereichen der Polizeiarbeit möglich
In nahezu allen Bereichen der polizeilichen Arbeit besteht das Risiko von Diskriminierungen. Zu diesem Ergebnis kommt die am Donnerstag veröffentliche Studie "Polizei und Diskriminierung - Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Forschende der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) analysierten dafür Bereiche polizeilichen Handelns wie Personenkontrollen, die Aufnahme von Strafanzeigen und die Entgegennahme von Notrufen und Beschwerden. Zudem wurde das Risiko von Diskriminierung innerhalb der Polizei selbst untersucht.
"Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft - und deshalb auch nicht frei von Diskriminierung", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, bei der Vorstellung der Studie. Die Polizei müsse gegen diskriminierendes Verhalten vorgehen, weil sie auf das Vertrauen der Menschen angewiesen sei.
Bei Personenkontrollen kann es den Befunden zufolge zum Beispiel vorkommen, dass bestimmte Menschen aufgrund von Herkunft, Alter oder Geschlecht häufiger kontrolliert werden. Dazu gehört auch das Racial Profiling, also Kontrollen etwa aufgrund der Hautfarbe eines Menschen.
Bei Notrufen und Beschwerden besteht ebenfalls das Risiko von Diskriminierung - wenn zum Beispiel der Anruf eines Obdachlosen oder psychisch Erkrankten nicht ernst genommen wird. Und auch innerhalb der Polizei selbst kann es zu Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung kommen - zum Beispiel von homo- oder transsexuellen Polizeikräften.
"Wir haben in allen Bereichen Diskriminierungsrisiken gefunden", sagte Studienautorin Daniela Hunold bei Vorstellung der Auswertung in Berlin. Es gebe zudem "erhebliche Forschungslücken". Als Beispiel nannte Hunold den polizeilichen Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen - dazu sei "fast nichts" bekannt.
Neben mehr Forschung fordern die Verfasserinnen und Verfasser der Studie eine stärkere Sensibilisierung der Polizeikräfte für das Thema Diskriminierung sowie entsprechende Schulungen. Zudem sollten Beschwerde- und Ombudsstellen ausgebaut sowie Diskriminierungsvorfälle verpflichtend erfasst werden.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman betonte, dass die Polizei "eine zentrale Rolle in unserem demokratischen Rechtsstaat" spiele. Dafür brauche sie "das Vertrauen aller Menschen in Deutschland". Die von ihrer Stelle in Auftrag gegebenen Studie soll deshalb dazu beitragen, Polizeiarbeit noch besser zu machen.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte hält vor diesem Hintergrund mehr Schulungen innerhalb der Polizei zum Thema Diskriminierung für notwendig. Zudem müssten das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes gestärkt und entsprechende Beauftrage in allen Bundesländern eingesetzt werden - zurzeit gibt es diese in elf Ländern. Ataman forderte darüber hinaus gesetzliche Änderungen, um Menschen besser vor staatlicher Diskriminierung zu schützen.
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, berichtete bei der Studienvorstellung von Racial-Profiling-Vorfällen bei den Kontrollen der deutschen Außengrenzen. Die Bundespolizei sei hier gefordert, ihre Beamtinnen und Beamten entsprechend zu schulen.
Fortbildungen seien jedoch bei der Bundespolizei "bei weitem nicht mehr in dem Ausmaß möglich", wie auch in der Behörde gewünscht, kritisierte Grötsch, "weil einfach das Personal sich an der Grenze befindet".
Der Polizeibeauftragte bezog sich damit auf die erst kürzlich verschärften Grenzkontrollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ließ diese anordnen; die Gewerkschaft der Polizei warnte jedoch bereits vor einer personellen Überlastung der Beamtinnen und Beamten.
Die Politik tue gut daran, "keine Vorschriften zu machen, wie man die deutschen Außengrenzen kontrolliert", sagte Grötsch weiter. Denn diese seien vielfältig - "was im Erzgebirge wichtig ist, ist an der dänischen Grenze völlig anders". Pauschale Lösungen gebe es deshalb nicht.
Y.AlMasri--SF-PST