-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"
Behinderte und pflegebedürftige Menschen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen aus ihrem sogenannten Persönlichen Budget bezahlen, müssen darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausgaben sind von der Umsatzsteuer befreit, weil sie indirekt von den Sozialkassen finanziert werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. V R 1/22)
In einem Persönlichen Budget werden Sozialleistungen pauschaliert gebündelt, die behinderten oder pflegebedürftigen Menschen sonst von den verschiedenen Sozialträgern jeweils einzeln zustehen. Dies soll die Selbstbestimmung dieser Menschen stärken.
Im Streitfall gab der BFH einem Unternehmen aus Hessen recht, das Fach- und Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung anbietet. Die Kunden bezahlten diese Leistungen aus ihrem persönlichen Budget, das ihnen der hessische Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Sozialhilfeträger bewilligt hatte.
Mit dem Finanzamt stritt das Unternehmen, ob es auf die entsprechenden Einnahmen Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen muss. Grundsätzlich gilt hier, dass Pflege- und Betreuungsleistungen eines Unternehmens umsatzsteuerfrei bleiben, wenn sie zumindest zu einem Viertel von den Kranken- oder Sozialkassen bezahlt werden. Das Finanzamt argumentierte, das Unternehmen rechne seine Leistungen nicht mit den Sozialträgern, sondern direkt mit den Kunden ab.
Nach dem Münchener Urteil ist diese Voraussetzung hier indirekt erfüllt. Das Geld für das Persönliche Budget komme von den Sozialträgern. Von diesen sei auch klar definiert, für welche Leistungen das Budget verwendet werden kann. Lediglich mit der Auswahl des Anbieters und der Bezahlung würden dann die Betroffenen "beauftragt". Wirtschaftlich würden diese Leistungen aber von den Sozialkassen getragen. Daher seien sie bei der 25-Prozent-Quote mit zu berücksichtigen.
Im Streitfall muss allerdings das Finanzgericht Baden-Württemberg noch klären, ob das klagende Unternehmen tatsächlich nur Leistungen abgerechnet hat, welche die Sozialträger finanzieren.
P.Tamimi--SF-PST