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Entkriminalisierung von Abtreibung soll diese Woche im Parlament beraten werden
Der fraktionsübergreifende Gruppenantrag im Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nach Angaben der Unterstützenden bereits von 327 Abgeordneten unterzeichnet worden. Der Gesetzentwurf sieht eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vor. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte am Dienstag in Berlin, die Vorlage solle in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der Bundestag hat derzeit 733 Abgeordnete.
Mützenich sagte, er sei froh, dass es gelungen sei, sich über die Parlamentsberatungen über diesen Antrag sowie über einen weiteren Gruppenantrag zu Organspenden zu verständigen. Er räumte ein, es handele sich bei beiden Themen um "hochemotionale Fragen". Die Vorlage zum Abtreibungsparagrafen 218 halte er aber für "zustimmungsfähig". Vorgesehen sei nun, darüber zunächst im Parlament zu debattieren und dann in den Ausschüssen weiter zu beraten. Dort werde dann entschieden, ob die Anträge zur Schlussberatung "zurück ins Plenum kommen können".
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte, die Neuregelung solle "mehr Selbstbestimmung von Frauen ermöglichen". Die Vorschriften dafür sollten künftig nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Kritik, Frauen würden dann leichtfertig Abtreibungen vornehmen lassen, wies sie zurück. "Jede Frau macht sich diese Entscheidung schwer und trifft sie verantwortungsvoll", sagte Dröge.
Schwangerschaftsabbrüche gehörten nicht ins Strafrecht, betonte auch die Grünen-Politikerin Ulle Schauws, eine der Initiatorinnen des Antrags. "Jede Frau soll selbstbestimmt über ihre Schwangerschaft entscheiden können. Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht das wie wir - über alle parteipolitischen Präferenzen hinweg", erklärte sie weiter.
Nach Angaben von Schauws hatten zunächst 240 Bundestagsabgeordnete den Antrag unterstützt. Inzwischen hätten sich weitere Abgeordnete dem angeschlossen, so dass die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer auf 327 anstieg. Schauws bezeichnete die Unterstützung für den Gruppenantrag als "starkes Zeichen aus der Mitte des Parlaments".
Unterstützt wurde die Neuregelung ursprünglich vor allem von Abgeordneten aus SPD und Grünen, doch sind auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier anderer Parteien beteiligt. Der Bundestag hat derzeit 733 Abgeordnete, eine Mehrheit für den Gesetzentwurf ist also offen. Notwendig wären dafür neben weitgehender Zustimmung auch aus den Gruppen der Linken und der BSW wohl auch weitere Stimmen aus FDP oder CDU/CSU.
Als "unverantwortlich" kritisierte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) den Gruppenantrag. Ein solcher Beschluss kurz vor Ende der Legislaturperiode ermögliche "keine seriöse Beratung" und gefährde den gesellschaftlichen Konsens, der aktuell bei der rechtlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch herrsche, gab er zu bedenken. Frei äußerte zudem Zweifel, ob es vor der Bundestagswahl am 23. Februar noch zu einer Schlussabstimmung im Parlament kommen werde.
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den Abbruch ausdrücklich entkriminalisieren. Die bislang vorgeschriebene dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll entfallen. Zudem sollen künftig die Krankenkassen die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
D.AbuRida--SF-PST