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Neuregelung von Abtreibungen: 327 Abgeordnete unterstützten Antrag im Bundestag
Der fraktionsübergreifende Gruppenantrag im Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nach Angaben der Unterstützenden bereits von 327 Abgeordneten unterzeichnet worden. Der Antrag sei Mitte November von 240 Parlamentarierinnen und Parlamentariern eingereicht worden, teilte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws am Dienstag mit. Bis vergangenen Freitag hätten dann weitere Abgeordnete die Möglichkeit gehabt, sich ebenfalls anzuschließen. Der Bundestag hat derzeit 733 Abgeordnete.
Mit dem Gesetz sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche legalisiert werden. Schauws bezeichnete die Unterstützung für den Gruppenantrag als "starkes Zeichen aus der Mitte des Parlaments". Schwangerschaftsabbrüche gehörten nicht ins Strafrecht, betonte Schauws. "Jede Frau soll selbstbestimmt über ihre Schwangerschaft entscheiden können. Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht das wie wir - über alle parteipolitischen Präferenzen hinweg."
Über die Vorlage soll nach dem Willen der Initiatorinnen noch vor der Neuwahl des Bundestags abgestimmt werden, die für den 23. Februar geplant ist. Die Fraktionen beraten derzeit über die Tagesordnung und mögliche Gesetzesinitiativen, die noch eingereicht werden. Union und FDP signalisierten, dass sie den Antrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht unterstützen wollen.
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den Abbruch ausdrücklich entkriminalisieren. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden. Krankenkassen sollen künftig zudem die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
A.Suleiman--SF-PST