-
MLS: Müller feiert Comeback und Sieg - Werner sieht Rot
-
Staatstrauer nach schwerem Zugunglück in Spanien - Einsatzkräfte suchen weiter nach Opfern
-
Baseball: Milwaukee Brewers feiern ersten World-Series-Triumph
-
Wagner und Schröder verlieren mit ihren NBA-Teams
-
"Elon Musk ist ein Genie": Putin äußert sich lobend über US-Tech-Milliardär
-
Trotz KI-Skepsis bei Investoren: Tech-Gigant Samsung meldet Rekord-Quartalsgewinn
-
EU-Spitzen zu Gipfeltreffen in Kanada
-
Rotes Kreuz eröffnet größtes Bevölkerungsschutzzentrum Deutschlands
-
Merz besucht Südkorea - Halbleiter und Abhängigkeit von China auf der Agenda
-
Konstituierende Sitzung von neu gewähltem Abgeordnetenhaus in Berlin
-
Keine Änderung bei Euro-Leitzinsen erwartet - EZB-Fokus auf Frankreichs Schuldenkrise
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "gewählten" Präsidenten Brasiliens
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "echten Präsidenten" Brasiliens
-
Tapsoba leitet Comeback ein: Bayer wendet Pokal-Blamage ab
-
Kompany wieder zu Hause, der FC Bayern im Achtelfinale
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
السكتة الدماغية: علامات مبكرة تجعل التدخل السريع ضرورة
-
Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska
-
شركتان صينيتان تنهيان رعاية مبابي بعد مقطع عن ماو تسي تونغ
-
Nach Hirnhautreizung: Kompany aus Klinik entlassen
-
Champions League: Nächster Dämpfer für Bayern-Frauen
-
موقع سهيلة الأثري يعيد قراءة تاريخ الاستقرار البشري في حتا
-
اعتماد 7 يناير يوم زايد المؤسس مناسبة وطنية سنوية في الإمارات
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
Lange Überzahl: Undav erlöst Stuttgart in Paderborn spät
-
Schalke 04 scheitert bei Dynamo Dresden
-
FC Bayern zunächst ohne Kane
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
انطلاق التصفيات النهائية لفئة الجاليات في تحدي القراءة العربي
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
تركيزات قياسية لغازات الاحتباس الحراري في الغلاف الجوي خلال 2025
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
شباب من أجل الاستدامة تفتح التسجيل لبرامج 2027 في عامها العاشر
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
منصور بن زايد: يوم زايد المؤسس يجدد الاعتزاز بإرث الوالد المؤسس
-
محمد بن راشد: يوم زايد المؤسس احتفاء بالوحدة وباني نهضة الإمارات
-
غرف دبي ودي إتش إل تتعاونان لدعم توسع الشركات في الأسواق العالمية
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
وكيل ذكاء اصطناعي يرصد أربع ثغرات في برمجيات منشآت الاندماج النووي
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
خالد بن محمد ومارك كارني يبحثان توسيع الشراكة الإماراتية الكندية
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
كيف تستخدم البنوك المركزية أدواتها عند تراجع العملات؟
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
Gericht: Verletzung bei Schnupperstunde in Reitverein ist kein Arbeitsunfall
Wer bei einer Schnupperstunde als Helfer im Reitverein teilnimmt und dabei einen Unfall erleidet, kann das nicht als Arbeitsunfall geltend machen. Für Helfer kann unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg am Freitag in Stuttgart mitteilte. Das gilt aber nur, wenn die Schnuppertätigkeit einen zumindest geringen wirtschaftlichen Wert hat (Az.: L 10 U 3356/21).
Die Tochter der Klägerin war Mitglied in einem Reitverein. Für die Voltigierstunden wurden zum Teil auch Eltern als freiwillige Helfer herangezogen, wenn nicht genug vereinsinterne Helfer zur Verfügung standen. Die Klägerin erklärte sich bereit, die Übungsleiterin bei einer Voltigierstunde ihrer Tochter im September 2019 zu begleiten, da sie überlegte, künftig gegebenenfalls auszuhelfen. Bei einer Aufwärmübung verletzte sich die Frau am Knie.
Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil die Frau keine Beschäftigte des Reitvereins war. Das Sozialgericht Heilbronn hatte der Frau in erster Instanz Recht gegeben. Diese Entscheidung kippte das Landessozialgericht nun und gab der Versicherung Recht.
Die Richter waren wegen "anlagebedingten körperlichen Risikofaktoren" der Klägerin nicht davon überzeugt, dass die Aufwärmübung die wesentliche Ursache für die Knieverletzung war. Demnach übte die Frau aber auch keine beschäftigungsähnliche Tätigkeit aus, die Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist. Eine sogenannte "Wie-Beschäftigung" setze eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert voraus - auch wenn dieser nur gering sei.
In diesem Fall lag das nach Ansicht des Gerichts aber nicht vor. Die Frau habe sich lediglich einen Eindruck verschaffen wollen, um einschätzen zu können, ob sie sich zutraue, diese Aufgabe künftig bei Bedarf zu übernehmen. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, die Übung mitzumachen. Dazu habe sie sich freiwillig entschieden.
R.Halabi--SF-PST