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Bundesverfassungsgericht billigt Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung von durch den Ukraine-Krieg entstandenen Sondergewinnen bei Stromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei als Reaktion auf die durch den Angriff auf die Ukraine ausgelöste "Ausnahmesituation" gerechtfertigt, entschieden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe am Donnerstag. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden damit abgewiesen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)
Insgesamt 22 Ökostromerzeuger hatten sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne gewandt. Hintergrund ist, dass die Gasknappheit 2022 wegen des Ukraine-Kriegs auch zu höheren Strompreisen führte. Davon profitierten auch Stromanbieter, die kein Gas zur Erzeugung einsetzen, sie erwirtschafteten erhebliche Überschusserlöse. Laut Bundesnetzagentur wurden bis Ende September 750 Millionen Euro solcher Sondergewinne abgeschöpft. Neben Haushaltsmitteln aus einem Fonds wurden damit Entlastungen für Verbraucher und Industrie finanziert.
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun das "legitime Ziel" des Gesetzgebers, einen Ausgleich zwischen den durch die Ausnahmesituation besonders begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern herzustellen. Dies könne ausnahmsweise die Abschöpfung der Überschusserlöse rechtfertigen.
L.AbuAli--SF-PST