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Onlinedienst X entgeht schärferen EU-Wettbewerbsregeln
Der Onlinedienst X (ehemals Twitter) entgeht in der Europäischen Union vorerst schärferen Wettbewerbsregeln. Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, fällt das Unternehmen von US-Milliardär Elon Musk nicht unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das die Marktmacht großer Digitalkonzerne beschränken soll. Brüssel gab damit einem Einspruch der Plattform gegen die Einstufung als besonders marktmächtiger Onlinedienst statt.
X erreiche zwar die im Gesetz vorgeschriebenen Nutzendenzahlen, um als sogenannter Gatekeeper - also Torwächter - des Internets zu gelten, erklärte die Kommission. Die Plattform übe aber keine besondere Marktmacht aus. Die Plattform selbst hatte argumentiert, dass sie anders als Onlinedienste wie Facebook, Instagram oder die Google-Suchmaschine im Netz mit mehreren ähnlichen Plattformen wie Threads oder Bluesky konkurriere.
Weiter gültig sind für X dagegen die Regeln nach dem zweiten großen EU-Gesetz für große Digitalkonzerne, dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Wegen der Verbreitung von Falschinformationen und Hassbotschaften läuft nach diesen Vorschriften in Brüssel bereits ein Verfahren gegen X. Dem Netzwerk des US-Unternehmers Elon Musk droht ein Bußgeld in Milliardenhöhe.
Das EU-Gesetz für digitale Märkte gilt weiter für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Buchungsplattform Booking.com, die Tiktok-Mutter Bytedance, den Facebook-Konzern Meta sowie Microsoft. Apple wird mit dem Gesetz etwa verpflichtet, auf seinen Geräten Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, Google darf in den Ergebnissen seiner Suchmaschine nicht mehr die eigenen Dienste bevorzugen. Bei Verstößen drohen den Konzernen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
B.AbuZeid--SF-PST