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Klagen von Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen scheitern vor EuGH
Klagen des Modehändlers Breuninger und des Bekleidungsherstellers Falke gegen deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen sind endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Freitag in Luxemburg entsprechende Urteile der Vorinstanz, des Gerichts der Europäischen Union. Breuninger und Falke finden, dass die im Herbst 2020 beschlossene Fixkostenhilfe den Wettbewerb verzerre. (Az. C-124/23 P und C-127/23 P)
Die Regelung sah vor, dass Unternehmen mit Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent in der Pandemie finanzielle Unterstützung bekommen konnten. Zuerst war diese Hilfe auf drei Millionen Euro begrenzt und wurde später auf bis zu zehn Millionen Euro angehoben. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen im November 2020 und die Änderung im Februar 2021.
Falke und Breuninger sahen sich benachteiligt, da die Regelung auf das ganze Unternehmen und nicht auf einzelne Geschäftsfelder abzielte. Sie seien von den Hilfen fast komplett ausgeschlossen, gaben sie an. Einbrüche in einzelnen Geschäftsfeldern - etwa beim Verkauf in Filialen - seien nicht berücksichtigt worden, weil es im Onlinehandel keine Einbußen gegeben habe.
Dieser Argumentation folgte das EU-Gericht aber nicht. Die beiden Klagen wurden im Dezember 2022 abgewiesen. Daraufhin wandten sich die Firmen an den EuGH. Dieser fand nun aber keine Rechtsfehler in den Urteilen des Gerichts.
B.Khalifa--SF-PST