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Bundestag beschließt Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten
Der Bundestag hat am Donnerstagabend Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Wer eine Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes bekommt, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält künftig einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft. Die Verbesserungen treten am 1. Juli diesen Jahres in Kraft.
Bei einem Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 soll der Zuschlag 7,5 Prozent betragen, bei einem Rentenbeginn vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Bei der Erwerbsminderungsrente hatte es bereits in der Vergangenheit Verbesserungen gegeben, die aber nur für Neurentner galten.
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt dem Gesetz zufolge in zwei Stufen. Als Grund dafür wird angegeben, dass sich die automatisierte Zahlung des Zuschlags auf die rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Rentenversicherung als deutlich komplexer herausgestellt habe als ursprünglich geplant.
Daher werde nun in einer ersten Stufe ab Juli monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrunde liegenden Rente ausgezahlt. Dessen Berechnung knüpft an den Zahlbetrag der Rente an; dadurch werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.
In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag demnach dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.
R.Shaban--SF-PST