-
Hunderttausende bei neuen Protesten in Frankreich - mehr als 1300 Festnahmen
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor
-
DHB-Frauen: Sieg verspielt, EM-Form bestätigt
-
Israels Zentralbank kritisiert Netanjahus Aussagen zu "alternativer Wirtschaft"
-
Erste Herbststürme sorgen für Schäden: Tausende Haushalte in Freiburg ohne Strom
-
Unterstützung für Infantino: Jordanien kritisiert AFC-Vorgehen
-
Polizei in Portugal räumt abermals Protestlager gegen Wohnungsnot
-
Sturm "Boelo": Zehntausende in Großbritannien ohne Strom - Flugausfälle in Amsterdam
-
Wenige Tage vor Parlamentswahl: Israel startet Großoffensive im Westjordanland
-
سامسونج تدرس طرح إصدار إماراتي خاص من هاتفها القابل للطي
-
إنفاق سكان الإمارات على السفر للخارج يبلغ 124.3 مليار درهم
-
حرية التنقل تعيد ملف علاقة بريطانيا بالاتحاد الأوروبي إلى الواجهة
-
جيمي هيث.. موسيقي الجاز الذي أعاد بناء مسيرته بعد السجن
-
أربع ملفات قد تتغير إذا سيطر الديمقراطيون على الكونغرس الأميركي
-
البرازيل تصوت في جولة حاسمة بين لولا وفلافيو بولسونارو
-
فرنسا تسجل أول إصابة بشرية معروفة بفيروس شاموندا
-
شركات عائلية من دبي تدرس تجارب هونغ كونغ في الحوكمة وانتقال الثروة
-
شراكة إماراتية مغربية لإطلاق معرض متخصص في طب الأسنان
-
تحالف إماراتي أفريقي يدرس مشاريع الطاقة والتعدين والبنية التحتية
-
نورة الكعبي تمثل رئيس الإمارات في ذكرى الثورة المجرية
-
كأس الإمارات للناشئين يعزز مسار اكتشاف مواهب الغولف
-
مهلة أخيرة للشركات الكبرى في الإمارات لاختيار مزود الفوترة الإلكترونية
-
نازحو مخيم الإسراء في غزة يواجهون نقص الغذاء وتراجع المساعدات
-
صورة هجوم نووي على تل أبيب تدخل حملة نتنياهو الانتخابية
-
فيديو انتخابي لبن غفير من سجن عوفر يثير انتقادات
-
الأمير علي ينتقد دعم الاتحاد الآسيوي لإنفانتينو ويطالب بالشفافية
-
هيئة حقوقية تحذر من تهجير وهدم واسع في الخليل
-
دراسة: تناول ثمرتي كيوي قبل النوم قد يحسن جودته
-
Gratz überzeugt beim Auftaktsieg von Braathen
-
Trotz Ukraine-Krieges: Russland richtet Gewichtheben-WM aus
-
اقتحامات لمنازل أسرى محررين وعائلات مبعدين في القدس
-
التفكجي: قيود الترخيص والهدم تضغط على الوجود الفلسطيني في القدس
-
محللون يقرؤون دلالات هجوم حاجز فرش الهوى في الخليل
-
شرطة رفح تنهي نزاعين ماليين بقيمة 57.2 ألف شيكل
-
شح الطحين يطيل طوابير الخبز في خان يونس
-
سبعة قتلى في غارات إسرائيلية متفرقة على قطاع غزة
-
إغلاق مداخل مادما واقتلاع الزيتون يفاقمان خسائر المزارعين
-
اعتداء على مراسل قناة الجزائر الدولية أثناء تغطيته احتجاجات باريس
-
عراقجي: ترتيبات إدارة مضيق هرمز ستخضع لمراجعة جديدة
-
Rund zehntausend Haushalte betroffen: Großer Stromausfall durch Sturm in Freiburg
-
Präsidentenstichwahl in Brasilien: Rechtsgerichteter Kandidat Bolsonaro gibt Stimme ab
-
Massive Beteiligung bei Schicksalswahl in Serbien
-
Trump kündigt vor Kongresswahlen Milliarden-Investition von Audi in den USA an
-
FC Bayern: Dreesen würdigt Kane
-
Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt
-
Steinmeier-Nachfolge: Merz lässt Personalie offen - CSU-Chef wirbt für Aigner
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Wahllokale öffnen für Stichwahl um Präsidentenamt
-
Ärger mit Fahrradboten: Petros verpasst Frankfurt-Sieg
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin - Steinmeier: Geehrte sind Vorbild
-
Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Täter stand unter Drogeneinfluss
Urteil: Anrechnung von Ehegatteneinkommen bei Grundrente verfassungsgemäß
Die Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Grundrente ist einem Urteil zufolge verfassungsgemäß. Dies teilte das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen am Montag mit. In dem entsprechenden Verfahren stritt die Klägerin mit der Deutschen Rentenversicherung Bund um einen Grundrentenzuschlag für langjährige Versicherung. Die Rentenversicherung hatte ihr diesen Zuschlag zu ihrer bewilligten Altersrente verweigert, weil das anzurechnende Einkommen ihres Ehemannes höher als der Zuschlag war.
Die Klägerin rügte laut Gerichtsangaben, dass die Einkommensanrechnung gegen das Grundgesetz verstoße. Verheiratete würden dadurch benachteiligt, weil das Gesetz eine Einkommensanrechnung bei Unverheirateten nicht vorsehe. Die Klägerin scheiterte bereits vor einem Sozialgericht in vorangegangener Instanz. Nun wies das Landessozialgericht auch die Berufung zurück.
Das Gericht erkannte den Nachteil der Einkommensanrechnung zwar an. Es stellte jedoch fest, dass der Nachteil bei "Gesamtbetrachtung aller an die Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft anknüpfenden Regelungen" ausgeglichen werde. Das Gericht berücksichtigte zudem, dass das Ziel der Grundrente neben der Anerkennung der Lebensarbeitsleistung eine bessere finanzielle Versorgung von langjährig Versicherten sei.
Dieses Ziel werde erreicht, befand das Gericht. Dem Grundrentenberechtigten verbleibe bei Einbeziehung des Einkommens des Ehegatten ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs. Er stehe besser da als jemand, der wenig oder gar nicht gearbeitet habe und entsprechend wenig oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt habe.
Das gelte zwar auch für jemanden, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit jemandem zusammenlebe, der entsprechende Einkünfte habe, fuhr das Gericht fort. Ehepartner seien jedoch "wegen der unterhaltsrechtlichen wechselseitigen Verpflichtung wirksamer als in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft versorgt". Das Urteil fiel bereits Ende Januar. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen.
W.Mansour--SF-PST