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Bundesverwaltungsgericht schickt Streit über Kraftwerk Datteln 4 in neue Runde
Das Oberverwaltungsgericht Münster muss neu über den Bebauungsplan für das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob am Donnerstag Urteile aus Münster von 2021 auf, mit denen der Bebauungsplan gekippt worden war. Das Oberverwaltungsgericht habe dabei Rechtsfehler gemacht. (Az. 4 CN 4.22 u.a.)
Es sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass bei der Suche für den Standort entscheidende Fehler gemacht worden seien, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Der Suchraum habe sich nicht auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Ruhr erstrecken müssen.
Der Streit über das Steinkohlekraftwerk geht damit in eine neue Runde. Es ist seit Mitte 2020 in Betrieb. Schon Jahre davor gab es Streit darüber: 2009 war ein erster Bebauungsplan aufgehoben worden. Gegen den zweiten Plan klagten dann die Naturschutzorganisation BUND, drei Privatpersonen und die Nachbarstadt Waltrop.
Nachdem sie vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg hatten, wandten sich die Stadt Datteln und der inzwischen verstaatlichte Energiekonzern Uniper an das Bundesverwaltungsgericht - welches das Münsteraner Urteil nun kippte. In Münster liegen außerdem noch drei Klagen, die sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks und damit den Betrieb richten.
W.AbuLaban--SF-PST