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EuGH: Behinderte dürfen für persönliche Assistenz eigene Altersgruppe bevorzugen
Behinderte Menschen dürfen bei der Suche nach persönlichen Assistenten eine bestimmte Altersgruppe bevorzugen. Diese Ungleichbehandlung könne zum Schutz der Selbstbestimmung gerechtfertigt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-518/22)
Behinderte Menschen haben Anspruch auf Assistenzleistungen, um ihren Alltag eigenständig bewältigen zu können. Ein Unternehmen, das Behinderte berät und unterstützt, veröffentlichte ein Stellenangebot. Darin suchte eine 28-Jährige eine weibliche Assistentin für den Alltag, die "am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt" sein sollte.
Eine 50 Jahre alte Bewerberin bekam die Stelle nicht, sah sich wegen ihres Alters diskriminiert und verklagte das Unternehmen auf eine Entschädigung. Das Bundesarbeitsgericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Dieser erklärte nun, dass behinderte Menschen entscheiden sollten, wie, wo und mit wem sie lebten. Es sei zu erwarten, dass eine persönliche Assistentin im ähnlichen Alter sich leichter in das Umfeld des behinderten Menschen einfüge.
C.AbuSway--SF-PST