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Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden kommenden Samstag fortgesetzt
Im Tarifstreit im öffentlichen Dienst werden die Verhandlungen für die 2,5 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen am kommenden Samstag in Potsdam fortgesetzt. Die Schlichter legten nach knapp zweiwöchigen Beratungen ihre Einigungsempfehlung vor, wie die Gewerkschaft Verdi am Samstag mitteilte. Die Arbeitgeberseite hatte in dem Tarifkonflikt die Schlichtung eingeleitet, das Verfahren hatte am 2. April begonnen.
Verdi veröffentlichte nun die Empfehlungen der Schlichtungskommission. Sie rät zu einem Inflationsausgleich in Höhe von 1240 Euro in diesem Juni sowie von 220 Euro monatlich von Juli bis Februar 2024 - insgesamt also 3000 Euro, die steuerfrei sind. Ab März 2024 soll dann ein Sockelbetrag von 200 Euro verbunden mit einer linearen Erhöhung von 5,5 Prozent folgen. In Gehaltsgruppen, in denen so keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der Betrag auf 340 Euro festgesetzt werden. Die Laufzeit rückwirkend ab Januar 2023 soll 24 Monate betragen.
Dieser Mix sei "ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss", erklärte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, der Bremer Verwaltungsrechtler Hans-Henning Lühr. Er war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.
Der von der Arbeitgeberseite benannte ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) erklärte, er könne die Empfehlung "trotz der ungewöhnlichen Höhe" mittragen. Er hoffe auf eine schnelle und einvernehmlich Regelung des Tarifkonflikts auf Basis der Empfehlungen.
Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst war Ende März in dritter Runde gescheitert. Die Tarifkommissionen von Verdi und Beamtenbund lehnten das Arbeitgeberangebot jeweils ohne Gegenstimmen einstimmig als nicht einigungsfähig ab.
Verdi und Beamtenbund fordern 10,5 Prozent, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr Geld. Das Angebot von Bund und Kommunen belief sich nach Angaben der Arbeitgeber auf insgesamt acht Prozent für eine Laufzeit von 27 Monaten. Es enthielt diesen Angaben zufolge einen monatlichen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zudem sollte nicht tabellenwirksam ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro gezahlt werden.
U.Shaheen--SF-PST