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Bundeskartellamt nimmt Marktbedeutung von Microsoft unter die Lupe
Nach Technologieriesen wie Google und Meta nimmt das Bundeskartellamt nun auch den US-Konzern Microsoft wegen seiner Marktmacht unter die Lupe. Die Behörde leitete nach Angaben vom Dienstag ein Verfahren gegen Microsoft ein, "um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt". Das ist die erste von zwei möglichen Stufen - wird diese Bedeutung festgestellt, kann das Kartellamt bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begründete den Verdacht mit einer Reihe von Microsoft-Produkten wie etwa Windows, Office, mehreren Clouddiensten sowie der jüngst äußerst erfolgreichen Videotelefonie-Software Teams. Darüber hinaus sei Microsoft mit der Xbox im Spielebereich tätig, verfüge über eine Internetsuchmaschine und betreibe ein Karrierenetzwerk.
"Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt", erklärte Mundt, etwa durch das Vorliegen eines digitalen Ökosystems, das sich über mehrere Märkte erstrecke. Die Feststellung einer solchen Bedeutung "würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen".
Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Auf dieser Grundlage leitete die Behörde das Verfahren gegen Microsoft ein. Konkrete Praktiken werden damit aber noch nicht untersucht.
Eine sogenannte "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hatte das Kartellamt zuvor bereits rechtskräftig für den Google-Mutterkonzern Alphabet und die Facebook-Mutter Meta festgestellt. Der US-Konzern Amazon zog gegen eine entsprechende Einstufung vor den Bundesgerichtshof. Ob dem Apple-Konzern eine solche Bedeutung ebenfalls zukommt, wird vom Kartellamt noch geprüft.
U.AlSharif--SF-PST