-
Massive Beteiligung bei Schicksalswahl in Serbien
-
Trump kündigt vor Kongresswahlen Milliarden-Investition von Audi in den USA an
-
FC Bayern: Dreesen würdigt Kane
-
Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt
-
Steinmeier-Nachfolge: Merz lässt Personalie offen - CSU-Chef wirbt für Aigner
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Wahllokale öffnen für Stichwahl um Präsidentenamt
-
Ärger mit Fahrradboten: Petros verpasst Frankfurt-Sieg
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin - Steinmeier: Geehrte sind Vorbild
-
Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Täter stand unter Drogeneinfluss
-
Schalke: Nasenbeinbruch bei El-Faouzi, Gosens genäht
-
Viertelfinale in Wien reicht: Zverev schon bald die Eins?
-
US-Unternehmer Musk wirft ukrainischer Armee Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Tansanias inhaftierter Oppositionsführer Lissu kündigt Hungerstreik an
-
Sturm und Orkan über Deutschland - Weitere Feuerwehreinsätze im Westen
-
Brand in Kehlsteinhaus an Obersalzberg seit Samstagabend abgelöscht
-
Trump kündigt in Beisein von Audi-Chef Milliarden-Investition des Autobauers in den USA an
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz an
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin
-
Präsidentschaftswahl in Bulgarien begonnen
-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
Rosneft-Klage gegen Treuhandverwaltung von Töchtern scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft für rechtmäßig erklärt. Die entsprechende Anordnung des Bundeswirtschaftsministeriums sei inhaltlich im Einklang mit den geltenden Recht, erklärte das Gericht am Dienstag. Es wies die Klage von Rosneft dagegen als unbegründet ab. Das Ministerium kündigte an, die Treuhandverwaltung um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. (Az. BVerwG 8 A 2.22)
Das Wirtschaftsministerium hatte die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, womit der deutsche Staat sie vorübergehend kontrolliert. Die Firmen sind an der wichtigen PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordosten Deutschlands mit Benzin und beliefert auch den Berliner Flughafen. Die Bundesnetzagentur darf für die Firmen beispielsweise Geschäftsführer bestellen oder abberufen sowie ihnen Weisungen erteilen.
Das Ministerium begründete seine Entscheidung mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Zudem sei eine Treuhandverwaltung notwendig, um die Raffinerie von russischen Öllieferungen unabhängig zu machen. Gegen die Anordnung zog Rosneft vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist, gab dem Ministerium aber nun recht.
"Wenn ein Industrieunternehmen in einer Krisensituation entweder dem eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse Vorrang vor Versicherungssicherheit gibt oder aus anderen Gründen nicht mehr dazu beitragen kann, dann darf der Staat eingreifen, soweit das notwendig ist, um Versorgungssicherheit herzustellen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab bei der Urteilsverkündung. Der Staat sei schließlich dazu verpflichtet, "die Grundrechte aller Bürger zu schützen".
Das Ministerium sei vor seiner Entscheidung auch nicht zu einer Anhörung verpflichtet gewesen, erklärte das Gericht, denn es sei Gefahr im Verzug gewesen. Es habe Hinweise auf einen möglichen Entzug von Kapital oder auf eine Unterbrechung der Öllieferungen aus Russland gegeben. Banken und Versicherungen hätten außerdem die Zusammenarbeit mit den Rosneft-Töchtern beenden wollen, auch unabhängig von Sanktionen. Eine Treuhandverwaltung könne angeordnet werden, wenn die konkrete Gefahr bestehe, dass ein Unternehmen seine Aufgabe im Energiesektor nicht erfüllen könne.
Die Schwelle liege bei einer möglichen Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit. "Das Ministerium hat sein Ermessen nach diesen Maßstäben fehlerfrei ausgeführt", sagte Richterin Held-Daab. Sie verwies zugleich darauf, dass es konkret um die rechtliche Beurteilung des Zeitpunkts ging, zu dem die Anordnung erlassen wurde, also September 2022.
Die Treuhandverwaltung war damals zunächst für ein halbes Jahr bis zum 15. März angeordnet worden. Nach der Gerichtsentscheidung teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit, dass sie um weitere sechs Monate verlängert werden solle.
"Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit und die Zukunft der PCK Schwedt", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Urteil. "Die Versorgungssicherheit ist oberste Priorität und daher handlungsleitend."
Für die Linkspartei ist die Bundesregierung "mit einem blauen Auge davongekommen". Der Bund müsse jetzt bei der PCK GmbH einsteigen, forderte der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Christian Görke.
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg begrüßte das Urteil. Es schaffe "dringend notwendige Klarheit", erklärte Geschäftsführer Sven Weickert. Die Unternehmen der Region und der Flughafen seien auf eine zuverlässige Versorgung mit Mineralölprodukten angewiesen.
Eine Gerichtssprecherin in Leipzig sagte, dass Rosneft noch erwägen könne, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu erheben.
U.Shaheen--SF-PST