-
Gericht: Eritreer müssen bei Passbeschaffung zu Einbürgerung mitwirken
-
Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen
-
Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen
-
Bund hält an Plan zu Einstieg bei Rüstungskonzern KNDS fest
-
Menschen betäubt und sexuell missbraucht: 156 Täter und Opfer identifiziert
-
Spielplan steht: Südschlager zum Auftakt, Klassiker im Herbst
-
Hitze in Frankreich: 85 Prozent mehr Todesfälle bei Über-75-Jährigen
-
27-Jähriger stirbt bei Streit mit mehreren Beteiligten in Hessen
-
Beleidigung und Hamas-Kennzeichen: Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt
-
Tödlicher Sturz aus sieben Metern Höhe: Mann stirbt bei Arbeitsunfall in Bayern
-
Urteil: Google muss Geldbuße in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen
-
40-Jähriger in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Keine Entscheidung zu Arbeitszeitgesetz - aber längere Sonntagsöffnungszeiten
-
Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten
-
Bundesverfassungsgericht: Kindliche Sexpuppen bleiben verboten
-
Klitschko: Russischer Angriff auf Kiew war schwerster seit Kriegsbeginn
-
Söder: Koalition hat bislang größtes Paket auf den Weg gebracht
-
Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenbuße gegen Google
-
Koalition will Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften unterbinden
-
Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bundesverfassungsgericht: Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben verboten
-
Gut eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Koalition will telefonische Krankschreibung abschaffen - AU ab erstem Krankheitstag
-
Voigt zu angekündigten Blockaden von AfD-Bundesparteitag: Gewalt kein Mittel
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastung und Reformen bei Arbeit und Rente
-
Statistikamt: Erneut mehr Auszubildende in Pflege
-
Streik-Bilanz: 2025 gab es weniger Arbeitskämpfe
-
Im Schnitt rund 1400 Krankenhausbehandlungen im Jahr durch Hitze
-
Grindel: Klopp sollte 2022 Bundestrainer werden
-
Mindestens zwei Tote bei Klinikbrand in Ludwigslust
-
Spektakulärer NBA-Wechsel: Brown verlässt die Celtics
-
Eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Studie: Zuwanderung stützt Arbeitsmarkt - doch Integration muss besser werden
-
Nach Warnung von Selenskyj vor Großangriff: Massive russische Attacken auf Kiew
-
Infineon eröffnet in Dresden neue Halbleiterfabrik
-
USA siegen in Unterzahl: Die "Soccer Party" geht weiter
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra
-
Europäischer Gerichtshof urteilt über Rekord-Geldbuße für Google
-
Zeitung: Nach Ende von Tankrabatt rückt offenbar Sprit-Preisdeckel näher
-
Mehrere Explosionen in Kiew - Mindestens ein Brand ausgebrochen
-
"Lethal Weapon"-Star Danny Glover an Alzheimer erkrankt
-
"Rote Teufel" von der Hölle in den Himmel
-
Trotz Warnung des Vatikans: Piusbruderschaft weiht vier neue Bischöfe
-
Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang
-
Koalitionsausschuss beendet - Spitzen von Schwarz-Rot informieren Donnerstagmorgen
-
Sinner verhindert Déjà-vu - Djokovic locker weiter
-
Keine Verlängerung von Nordamerikanischem Handelsabkommen
-
Indirekte US-Iran-Gespräche in Katar: Einigung auf "Kommunikationskanal"
-
努莎·奧貝爾:為市民實施時速10公里限速,波茨坦的「坑洞政策」——是漠不關心還是無能為力?
Beschwerde gegen 2023 beschlossenes Klimaschutzprogramm scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)
Die Beschwerdeführenden im aktuellen Fall, ein junger Erwachsener und eine Minderjährige, hätten sich erst an andere Gericht wenden müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Es nahm die mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe eingereichte Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Darin wurde argumentiert, dass die Lasten für die Bewältigung des Klimawandels nicht einseitig in die Zukunft verlagert werden dürften. Das gefährde die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen. Die beschlossenen Maßnahmen reichten nicht einmal ansatzweise aus, um die Klimaziele bis 2030 einzuhalten.
Das Klimaschutzprogramm war im Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es zählt verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf, war aber von Anfang an umstritten. Das lag unter anderem daran, dass die Pflicht zur Einhaltung der sogenannten Sektorziele, also der Ziele in einzelnen Bereichen, abgeschafft werden sollte. Künftig sollte das Klimaziel nur sektorübergreifend erreicht werden müssen - dazu wollte die Regierung das Klimaschutzgesetz reformieren.
Klagen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten Erfolg, eins der Urteile wurde rechtskräftig. Demnach muss beim Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft nachgebessert werden. Gegen das zweite Urteil für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr wurde dagegen Revision eingelegt, damit muss sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befassen.
Im Juli 2024 schließlich trat das neue Klimaschutzgesetz in Kraft. Einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen wurden damit abgeschafft. Auch gegen dieses Gesetz gehen mehrere Umweltschutzorganisationen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Wann Karlsruhe darüber entscheidet, ist noch nicht bekannt. Der Jahresvorschau des Gerichts zufolge ist eine Entscheidung noch für dieses Jahr geplant.
N.AbuHussein--SF-PST