-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
-
Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag
-
Schwerer Schlag für den Club: Zoma muss operiert werden
-
Australien rüstet Unterwasserdrohnen für Angriffe aus der Luft aus
-
Australische Abgeordnete bei mutmaßlichem Angriff lebensgefährlich verletzt
-
Umfrage: Mehr als ein Viertel der Eltern in Deutschland raucht
-
Offshore-Daten: Nordrhein-Westfalen übergibt hunderte Verdachtsfälle an Bundesländer
-
Berlin: Haus-Eigentümer warnen vor wohnungspolitischen Plänen von Linken, Grünen und SPD
-
AfD in Sachsen-Anhalt: Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten gefordert
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge verteidigt Gespräche mit Linken in Berlin
-
Studie: Deutsche Industrie hat seit 2019 fast halbe Million Stellen gestrichen
-
Selenskyj: Russland greift Kiew mit 16 Raketen an - Keine Vorwarnung von Partnern
-
Russischer Außenminister Lawrow reist in den Iran
-
Herbstferien in zahlreichen Bundesländern: ADAC rechnet mit Staus am Wochenende
-
Bänderverletzung: Karetsas fehlt BVB vorerst
-
Medien: Milan mit Interesse an Krösche
-
Brasilien: Lula und Bolsonaro überziehen sich im TV-Duell mit Vorwürfen
-
Bericht: Klingbeils Etat-Planung verstößt gegen deutsche Stabilitätsvorgaben
-
Über 10.000 Punkte: Zverev rückt an Sinner heran
-
Juso-Chef Türmer verteidigt Rot-Grün-Rot in Berlin auch gegen Kritik aus der SPD
Umweltverbände planen Verfassungsbeschwerde gegen Klimapolitik der Koalition
Eine Bündnis von Umweltverbänden will Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Bundesregierung einlegen. Die insgesamt drei Klagen richten sich insbesondere gegen die von der Koalition beschlossene Abschwächung des Klimaschutzgesetzes, wie die fünf Verbände am Mittwoch in Berlin mitteilten. Die Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht sollten für den Fall eingereicht werden, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Gesetzesänderung durch seine Unterschrift in Kraft setzt.
Bereits 2021 hatten einige der Klagenden in einem wegweisenden Beschluss erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt. Beteiligt an den neuen Beschwerden sind Germanwatch, Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) sowie einzelne Klägerinnen und Kläger, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind.
Nach Auffassung der Verbände und Einzelkläger sind die Ziele und Anstrengungen der deutschen Klimapolitik, so wie sie das Klimaschutzgesetz fordert, insgesamt unzureichend. Durch die bereits verabschiedete Reform des Gesetzes werde es "zunehmend unwahrscheinlicher, dass selbst die abgeschwächten Ziele noch erreicht würden", erklärten die Verbände. Das Klimaschutzgesetz verstoße daher gegen Grundrechte.
Mit der Neufassung des Gesetzes werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Nach dem neuen Gesetz ist ein Nachsteuern künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden.
Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich. Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings durch das von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetz nichts.
"Klimaschutz ist Menschenrecht", begründete BUND-Vorsitzender Olaf Bandt die Verfassungsbeschwerden. "Die Regierung hat einen Eid zum Wohle Deutschlands und zur Wahrung des Grundgesetzes geleistet. Wir fordern die Regierung auf, sich daran zu halten."
Der Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch können sich erstmals alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen anschließen. Über Internet-Plattformen können sie eine Vollmacht erteilen, um von der Umweltrechtlerin Roda Verheyen vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten zu werden - "ohne persönliche Kosten und Risiken", wie die Verbände mitteilten.
"Wenn wir jetzt nicht handeln, ist unser CO2-Budget für eine klimafreundliche Zukunft in wenigen Jahren aufgebraucht", erklärte Verheyen. "Ein zu langsames Tempo beim Klimaschutz können wir uns nicht mehr leisten. Maßnahmen wie im Verkehrssektor aufzuschieben, verletzt Grundrechte."
F.AbuZaid--SF-PST