-
Französischer Sänger Patrick Bruel offiziell der Vergewaltigung beschuldigt
-
"Hitze ist ein stiller Killer": Bundesweiter Aktionstag zu Hitzeschutz
-
Reformtreffen im Kanzleramt: Koalition will Gespräche mit Sozialpartnern fortsetzen
-
US-Armee meldet neue Angriffe auf den Iran
-
NFL-Rekordvertrag für Star-Quarterback Mahomes
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Sagrada Família und weiht Jesus-Christus-Turm
-
Treffen mit Sozialpartnern im Kanzleramt beendet - weitere Gespräche vereinbart
-
Medien: Brown-Wechsel zu Bayern vor Abschluss
-
Britischer Konzern Frasers bietet zwei Milliarden Euro für Hugo Boss
-
Bekannter Schweizer Soziologe Jean Ziegler ist tot
-
Infantino: Fall Artan "unglücklich"
-
Koalition berät mit Sozialpartnern über Reformen - Merz: "Lösungen im Dialog"
-
Papst Leo XIV.: Christen können Kriege nicht befürworten
-
Nordisch-WM 2031: FIS vertagt Oberstdorf-Entscheidung
-
Trump gibt 70 Milliarden Dollar für Abschiebungen frei
-
Macron: Selenskyj nimmt an Sitzung beim G7-Gipfel kommende Woche in Evian teil
-
Vor U-Ausschuss: Bill Gates bestreitet Verwicklung in Epsteins Missbrauchsfälle
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Basilika Sagrada Família in Barcelona
-
Trump unterstreicht: Werde bei WM sein
-
Koalition berät in Spitzentreffen mit Sozialpartnern über Reformen
-
Handball: DHB-Männer im WM-Eröffnungsspiel gegen Tunesien
-
Trump: Neuer Geheimdienstchef Pulte soll Personal abbauen
-
Tankrabatt läuft zum 1. Juli aus - Einigung von Union und SPD
-
Medizinische Kreise: Mindestens zwölf Tote bei israelischen Angriffen im Südlibanon
-
"Sie halten uns zum Narren": Trump kündigt weitere Angriffe auf den Iran an
-
Wadephul: Neue Sanktionen gegen Israel derzeit "nicht geboten"
-
Nach ausländerfeindlichen Protesten wächst in Belfast die Sorge vor neuer Gewalt
-
Vor Messe in Sagrada Família: Papst Leo besucht Gefängnis und Abtei bei Barcelona
-
Rheinland-Pfalz darf frühere Hilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn nicht rückfordern
-
Feuerwehr rettet Entenküken aus Kanalisation in Bremerhaven
-
Slots für ausländische Airlines: Bundesregierung für Marktöffnung in der Luftfahrt
-
13 neue Richterinnen und Richter für Bundesgerichte gewählt
-
Rechte Vorfälle bei Bundestags-Planspiel mit Jugendlichen: Fraktionen fordern Aufklärung
-
Epstein-Skandal: Bill Gates im US-Kongress befragt
-
Wadephul: Deutschland und Ungarn wollen Beziehungen "neu aufstellen"
-
Armbrustattacken auf Vögel an Moselufer: Polizei identifiziert Verdächtigen
-
Finanzlage der Krankenkassen noch schlechter als bisher gedacht
-
Trump: Iran hat sich "zu viel Zeit gelassen" in den Verhandlungen
-
Islamistisches Imam-Mahdi-Zentrum aus Nordrhein-Westfalen bleibt verboten
-
Tödliche Schlägerei in Diskothek in Schleswig-Holstein: Lange Haftstrafe
-
Iran-Krieg: US-Inflation steigt im Mai auf Drei-Jahres-Hoch
-
Nach Kampfjet-Aus: Merz will mit Frankreich weiter an Luftkampfsystem arbeiten
-
Bundesregierung erhofft Reformkonsens bei Sozialpartner-Treffen
-
Anlagebetrug über Callcenter in Millionenhöhe: Lange Haftstrafe für Mann in Bayern
-
Beschleunigter Glasfaserausbau: Recht auf Anschluss soll ausgeweitet werden
-
Iran-Krieg: US-Inflation steigt im Mai auf 4,2 Prozent
-
Amnesty International wirft Israel "ethnische Säuberung" im Westjordanland vor
-
Drei Tote nach Hausbrand in brandenburgischem Friesack entdeckt
-
Ausschreitungen bei ausländerfeindlichen Protesten in Belfast - London kündigt harten Kurs an
-
Observation von Maddie-Verdächtigem nicht verlängert - Polizei legt Beschwerde ein
Trumps Zölle vor dem aus?
Als ein US-Bundesberufungsgericht Ende August 2025 die unter dem Banner „Reziprozität“ eingeführten Zusatzzölle des früheren Präsidenten Donald Trump für rechtswidrig erklärte, schien das Ende einer Ära protektionistischer Handelspolitik greifbar. Doch die Entscheidung markiert eher einen juristischen Wendepunkt als einen abrupten Schlussstrich: Die Zölle bleiben vorerst in Kraft – mit hoher Sprengkraft für Unternehmen, Verbraucher und die internationale Handelspolitik.
Im Kern rügte das Gericht die missbräuchliche Nutzung von Notstandsbefugnissen. Die Regierung hatte sich zur Einführung breitflächiger Zölle auf das US-Notstandsgesetz von 1977 gestützt. Dieses erlaubt zwar weitreichende Maßnahmen gegen konkrete Bedrohungen, verleiht nach Auffassung der Richter aber keine Blankovollmacht für dauerhafte, pauschale Einfuhrabgaben auf Waren aus nahezu allen Ländern. Mit 7:4 Stimmen bestätigte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung des spezialisierten US-Handelsgerichts, das die Zölle bereits im Mai 2025 gekippt hatte.
Trotz des juristischen Befunds bleiben die Abgaben zunächst bestehen. Das Gericht setzte die Wirkung seines Urteils bis Mitte Oktober 2025 aus, um der Regierung den Weg zu einer Berufung beim Obersten Gerichtshof zu öffnen. Damit gewinnen Importeure vorerst keine sofortige Entlastung – wohl aber Zeit, Erstattungsansprüche vorzubereiten, falls das Höchstgericht die Linie der Vorinstanzen bestätigt.
Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht alle von Trump verhängten Zölle sind betroffen. Unberührt bleiben jene, die auf eigenständigen Rechtsgrundlagen beruhen – etwa nationalen Sicherheitsprüfungen nach einem speziellen Handelsgesetz oder gezielten handelspolitischen Ermittlungen. Die nun beanstandeten Abgaben zielten dagegen breit auf „fehlende Gegenseitigkeit“ und diverse diffuse Notstandslagen; genau diese Weite stufte das Gericht als rechtswidrig ein.
Die wirtschaftlichen Folgen der Unsicherheit sind erheblich. Die beanstandeten Zölle generieren einen spürbaren Anteil am US-Zolleinnahmenmix. Ein kurzfristiges Wegbrechen dieser Einnahmen könnte die Regierung zu schnellen Ersatzmaßnahmen verleiten – etwa sektorbezogenen Abgaben auf besonders sensible Branchen wie Autos, Stahl oder Schlüsseltechnologien. Für Unternehmen erhöht das die Planungsrisiken: Lieferkettenentscheidungen, Preisstrategien und Vertragsklauseln müssen nun sowohl ein mögliches Wegfallen als auch eine rasche Neuauflage in veränderter Form berücksichtigen.
Völkerrechtlich ist der Kontext komplex. Schon zuvor hatten internationale Streitschlichter vergleichbare US-Zölle als unvereinbar mit den Regeln des Welthandels bewertet. Die USA blockierten indes die endgültige Durchsetzung, indem sie in das funktionslose Berufungsgremium verwiesen. Das aktuelle US-Verfahren ist davon unabhängig – es betrifft allein die innerstaatliche Rechtsgrundlage. Zusammengenommen entsteht jedoch Druck in zwei Systemen zugleich: international und national.
Politisch steht viel auf dem Spiel. Eine Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof würde die Gestaltungsmacht des Präsidenten bei Handelssanktionen begrenzen und den Kongress stärken. Eine Aufhebung hingegen gäbe dem Weißen Haus weitreichende Freiheiten, wirtschaftspolitische Ziele über den Zollhebel zu verfolgen. Beides hätte Signalwirkung für Partnerländer und künftige Handelsgespräche – und dafür, wie berechenbar die USA als Handelspartner gelten.
The Guardian
Für Firmen heißt das: Compliance-Teams sollten Einfuhren und Klassifizierungen rückwirkend dokumentensicher aufbereiten, um im Erfolgsfall Rückerstattungen zügig beantragen zu können. Parallel empfiehlt sich eine „Dual-Track-Planung“: Szenario A kalkuliert mit einem Auslaufen der Zölle; Szenario B mit einer schnellen Re-Kalibrierung – etwa sektorale Abgaben, Quoten oder eng umrissene Schutzklauseln. Wer frühzeitig Lieferantenalternativen testet, Incoterms anpasst und Preisgleitklauseln aktualisiert, federt juristische Volatilität in der Bilanz ab.
Fazit und Schlußfolgerung: Das „Ende“ von Trumps Zöllen ist noch nicht geschrieben. Juristisch wankt die Notstandsbasis – politisch und administrativ bleiben Umgehungs- und Ersatzpfade offen. Für die Realwirtschaft zählt jetzt weniger die Hoffnung auf ein schnelles Aus, sondern die Robustheit der eigenen Handlungsoptionen.
Olympia-Boykott bei "China-Diktatur" | Ein Fettnapf für Minister
Wann greift Russland an? "Diktatur" vs. "Wertegemeinschaft"?
London - Johnson: "Eine Omikron-Flutwelle ist im Anmarsch
Scholz in Polen: Nord Stream 2 und "Reparationszahlungen"
Haaland zu Bayern? Karl-Heinz Rummenigge klärt uns auf
0:6-Desaster überwinden? Eberl: "Frag mal die Bayern!"
Wechsel-Hammer? Rüdiger angeblich mit Real Madrid einig
Bayern-Star Goretzka darf Bundespräsident*in für SPD wählen
Olympia 2022: Kanada und Großbritannien - Diplomatie Boykott
Baerbock: "Deutschland der engste Freund von Frankreich"
Wer ist Olaf Scholz? Deutschlands neuer Bundeskanzler!