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Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Verbraucherschutz
In seiner ersten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundesrat grünes Licht für eine Reihe von Verbesserungen beim Verbraucherschutz gegeben. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Ein weiteres am Freitag von der Länderkammer gebilligtes Gesetz sieht strengere Regeln für Unternehmen vor, die ihre Produkte als "umweltfreundlich" vermarkten. Zudem stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu mehr Produktsicherheit etwa bei Spielzeug zu.
"Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Billigung des so genannten Widerrufsbuttons. "Ab Sommer gilt: Kein langes Suchen nach Formularen mehr, keine komplizierten Mails mehr. Wer einen Online-Kauf widerrufen will, kann das ganz einfach tun; ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt."
Das Gesetz verpflichtet Anbieter, dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Es verpflichtet sie zudem zu verständlichen Vertragsbedingungen. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Unternehmen werden dazu verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlich zu erläutern und Kundinnen und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern.
In ihrer Sitzung billigte die Länderkammer zudem die neuen Regeln zur Verhinderung des so genannten Greenwashing. Das Gesetz soll es Unternehmen erschweren, ihre Produkte irreführend oder missbräuchlich als "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" zu vermarkten. Mit der bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderung setzt Deutschland entsprechende EU-Vorgaben um.
"Wir zeigen 'Greenwashing' die rote Karte", erklärte Bundesjustizministerin Hubig nach dem Votum des Bundesrats. "Wer damit wirbt, dass ein Produkt 'umweltfreundlich' oder 'klimaneutral' ist, muss seine Behauptung künftig auch belegen können - andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadensersatz."
Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig bessere und verlässlichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten zukommen zu lassen. Nur wenn Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Haltbarkeitsangaben transparent und zuverlässig sind, ließen sich fundierte Kaufentscheidungen treffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies solle auch ein nachhaltiges Konsumverhalten unterstützen. Das Gesetz soll ab September gelten.
Zudem billigte der Bundesrat am Freitag die Umsetzung einer EU-Verordnung für mehr Produktsicherheit. Die Verordnung betrifft unter anderem Spielzeug, Aufzüge und Druckbehälter.
D.Qudsi--SF-PST