-
Thüringen: AfD scheitert mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Moskau bekräftigt bei Ukraine-Gesprächen Anspruch auf Donbass
-
Telekom nimmt KI-Rechenzentrum in München in Betrieb
-
Mette-Marits Sohn gesteht "viel Sex, viel Drogen und viel Alkohol"
-
Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
-
In Sonderzug nach Saarbrücken: Fußballfan beleidigt Reinigungskräfte rassistisch
-
Bundesregierung lehnt Boykott von Fußball-WM in USA ab
-
Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.
-
Olympia: Italien wehrt russische Cyber-Attacke ab
-
Auslaufender New Start-Vertrag: Papst Leo XIV. warnt vor "neuem Wettrüsten"
-
15 Tote nach Zusammenstoß von Migrantenboot mit griechischer Küstenwache
-
Bahnmitarbeiter in Hamburg angegriffen und verletzt
-
Vergewaltigungs-Prozess: Mette-Marits Sohn gesteht unter Tränen Leben im Exzess
-
Tabor vor Olympia: "Wollen unter die besten drei Nationen"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten aufgebrochen
-
"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
-
Tod von Schaffner: Dobrindt fordert höhere Strafen für Angriffe auf Bahnpersonal
-
Merz zu Besuch in den Golfstaaten aufgebrochen
-
Le Pen will nach Prozessende Präsidentschaftskandidatur klären
-
Tödliches Missverständnis: 20-Jähriger stirbt nach Angriff in Köln
-
Medien: Compagnoni und Tomba entzünden Olympisches Feuer
-
Bremen holt Thioune als Steffen-Nachfolger
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert
-
Infineon stockt Investitionen in neue Halbleiterfabrik wegen KI-Booms auf
-
BND-Analyse: Russlands Militärausgaben 2025 bei über 240 Milliarden Euro
-
Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt
-
Verdacht auf Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Studie: Ladeinfrastruktur ist kein Hindernis mehr für E-Auto-Hochlauf
-
Tod von Zugbegleiter: Bundesverkehrsminister fordert mehr Schutz für Bahnpersonal
-
Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Laut schreiender Papagei löst Polizeieinsatz in Rheinland-Pfalz aus
-
Staatsakt für verstorbene Bundestagspräsidentin Süssmuth am 24. Februar
-
Möglicher Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Maschinenbau sieht leichte Erholung - Auftragseingang 2025 auf Vorjahresniveau
-
Für 2,1 Milliarden Euro: Henkel kauft Spezialbeschichtungsunternehmen Stahl
-
Studie: Herkunft entscheidet früh über Bildungschancen
-
Baden-Württemberg: Unbekannter zerrt Kind in Hinterhof - Frauen kommen zu Hilfe
-
Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung - Rekordzahl an Einbürgerungen
-
Inflation im Euroraum geht im Januar auf 1,7 Prozent zurück
-
Hongkonger Panamakanal-Hafenbetreiber ruft nach Lizenzentzug Schiedsgericht an
-
Immer mehr staatliche Cyberangriffe: Verfassungsschutz mahnt zur Wachsamkeit
-
Zugbegleiter nach Angriff bei Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz gestorben
-
Bundesregierung zu Boykott von Fußball-WM in USA: "Unterstützen wir nicht"
-
Bremen vor Einigung mit Thioune
-
Beschwerde gegen Verbot von Torfabbau in Niedersachsen scheitert in Karlsruhe
-
Ermittlungen zu versuchter Tötung in Baden-Württemberg: Finanzbeamter festgenommen
-
USA bemüht um internationales Bündnis wegen Chinas Dominanz bei Seltenen Erden
-
"Jahrzehnt der Sanierungen": Bahnnetz-Chef erwartet schrittweise Verbesserung
-
Durchsuchungen wegen Hasspostings in Fall von getötetem Polizisten aus Saarland
-
Thüringer CDU nennt Misstrauensvotum gegen Voigt durchsichtiges AfD-Manöver
NGO: Greenpeace soll US-Pipelinebetreiber 660 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace ist am Mittwoch von einem Gericht im US-Bundesstaat North Dakota zur Zahlung von mehreren hundert Millionen Dollar Schadenersatz an den Betreiber einer Ölpipeline verurteilt worden. Dem von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Urteil zufolge belaufen sich die Zahlungen an Energy Transfer (ET) auf mehr als 660 Millionen Dollar (605 Millionen Euro). Greenpeace kündigte Berufung an. Der Pipeline-Betreiber hingegen begrüßte das Urteil und wies Vorwürfe zurück, er wolle mit dem Prozess die Meinungsfreiheit unterdrücken.
ET hatte Greenpeace wegen Protesten gegen die Pipeline, die durch Gebiete von Sioux-Stämmen führt, auf Schadenersatz verklagt. Das Unternehmen warf Greenpeace eine gewalttätige und verleumderische Kampagne vor. Einem lokalen Medienbericht zufolge beschuldigte der ET-Anwalt Trey Cox die NGO in seinem Schlussplädoyer, den Stamm der Standing Rock Sioux "auszunutzen", um ihre Agenda gegen fossile Brennstoffe voranzutreiben.
In seinem anschließenden Urteil befand das Gericht in der Stadt Mandan Greenpeace unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, Belästigung, Verschwörung und Zugangsentzugs zu den Grundstücken des Pipeline-Betreibers für schuldig.
Nach der Urteilsverkündung dankte das Unternehmen dem Richter und den Geschworenen "für den unglaublichen Zeitaufwand und die Mühe, die sie in diesen Prozess investiert haben". "Wir freuen uns zwar, dass Greenpeace für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen wird", erklärte ET. Doch dieser Sieg gehöre den Menschen "in Mandan und ganz North Dakota, die die täglichen Schikanen und Störungen durch die von Greenpeace finanzierten und ausgebildeten Demonstranten ertragen mussten".
Greenpeace kündigte derweil an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. "Wir werden nicht zurückweichen und uns nicht zum Schweigen bringen lassen", sagte Kristin Casper von Greenpeace International am Mittwoch der AFP.
Die Aktivisten werfen Energy Transfer überdies vor, mit Hilfe von Schadenersatzklagen abweichende Meinungen zu unterdrücken. Derzeit läuft deswegen in den Niederlanden, dem Sitz von Greenpeace International, eine Klage gegen Energy Transfer. Bei der im Februar eingereichten Klage beruft sich die NGO auf ein EU-Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Verfahren. Eine Anhörung ist für den 2. Juli angesetzt.
Während des jahrelangen Rechtsstreits hatte der ET-Geschäftsführer, der Milliardär und Trump-Unterstützer Kelcy Warren, aus seinen Beweggründen keinen Hehl gemacht. In Interviews äußerte er unter anderem, "Hauptziel" bei der Klage gegen Greenpeace sei nicht nur die finanzielle Entschädigung. Er wolle damit auch "ein Signal senden".
Die knapp 1900 Kilometer lange Dakota Access Pipeline war 2017 in Betrieb genommen worden. Sie verbindet Erdölfelder im Bundesstaat North Dakota mit einem Verteilzentrum im Bundesstaat Illinois. US-Präsident Donald Trump hatte in seiner ersten Amtszeit grünes Licht für die Inbetriebnahme der Pipeline gegeben. Unter seinem Vorgänger Barack Obama hatte das Projekt auf Eis gelegen.
Der Stamm der Standing Rock Sioux und der Nachbarstamm der Cheyenne River Sioux, die in dem Gebiet heilige Stätten haben, waren juristisch gegen die Pipeline vorgegangen. Sie prangerten nicht nur eine Entweihung des Landes an, sondern befürchteten zudem, dass Trinkwasser durch Lecks an der Leitung verseucht werden könnte. Die Pipeline führt unter anderem durch einen See.
ET ging indes weiter gegen die NGO vor, die nach eigenen Angaben bei den Protesten nur eine untergeordnete Rolle spielte. Ursprünglich verklagte ET Greenpeace auf 300 Millionen Dollar Schadenersatz, scheiterte damit aber vor einem Bundesgericht. Dann verlagerte das Unternehmen sein juristisches Vorgehen auf die Gerichte des Bundesstaates North Dakota - einem der wenigen US-Bundesstaaten, in denen es keinen Schutz gegen so genannte "strategische Klagen gegen die Öffentlichkeit" (Slapp) gibt.
Nach Einschätzung des Rechtsexperten Michael Burger von der Columbia University können Klagen dieser Art den "Effekt haben, rechtmäßige Proteste zu unterdrücken und von freier Meinungsäußerung abzuhalten". Sie sollten daher einer strengeren Prüfung unterzogen werden, sagte er der AFP.
Der ebenfalls an der Columbia University lehrende Umweltrechtsexperte Michael Gerrard hält Auswirkungen des Urteils gegen die NGO auf ähnlich geführte Klimaproteste für möglich. "Dieses Urteil wird Proteste herunterfahren, die fossile Brennstoff-Projekte gewaltsam blockieren", sagte er der AFP. "Friedliche" Proteste hingegen sollten aus seiner Sicht von dem Urteil unbeeinträchtigt bleiben.
O.Mousa--SF-PST