-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
Umwelthilfe weist Kritik wegen Verfassungsrang für Treibhausgasneutralität zurück
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Kritik von Politikern aus CDU und FDP wegen der geplanten Nennung des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2045 im Grundgesetz zurückgewiesen. "Dieses Ziel hat ohnehin Verfassungsrang", sagte der DUH-Rechtsexperte Remo Klinger dem Berliner "Tagesspiegel" vom Sonntag. Er verwies dabei auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den von Deutschland im Pariser Klimaschutzabkommen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Hintergrund der Debatte ist eine Formulierung in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes wegen der von Union und SPD geplanten Ausnahmen von der Schuldenbremse für Verteidigung und für Investitionen. "Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten", heißt es in der Beschlussvorlage für einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes, über die an diesem Sonntagnachmittag der Bundestags-Haushaltsausschuss berät.
Diese Formulierung geht auf eine Verständigung von Union und SPD mit den Grünen zurück, deren Stimmen für die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gebraucht werden. "Die vage und politisch geprägte Zielgröße eröffnet ein Einfallstor für klagefreudige Lobbygruppen, die durch strategische Klagen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen könnten", hatte dagegen Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters eingewandt.
"Das ist eine Katastrophe für unser Land. Die Klimaneutralität 2045 ins Grundgesetz zu schreiben, führt zur Deindustrialisierung unseres Landes", sagte dazu auch der FDP-Haushaltspolitiker Frank Schäffler dem "Tagesspiegel". Er warnte für die Zukunft vor Klagen vor allem der Deutschen Umwelthilfe "bei jeglichen Infrastrukturmaßnahmen".
"Ein Klagerecht gegen Einzelmaßnahmen lässt sich aus dieser Formulierung im Grundgesetz nicht ableiten", sagte hingegen Klinger. Mehrere oberste Gerichte hätten in der Vergangenheit ausgeschlossen, dass Grundrechte etwa Einwände gegen einzelne Autobahnprojekte begründen könnten.
Richtig sei allerdings, dass Deutschland bereits jetzt an das Ziel der Treibhausgasneutralität und ein aus dem Pariser Abkommen abgeleitetes CO2-Restbudget rechtlich gebunden sei. Daraus ergebe sich auch das Enddatum 2045. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stützt sich auf das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen "in Verantwortung für die künftigen Generationen" im bereits vorhandenen Artikel 20a des Grundgesetzes.
G.AbuGhazaleh--SF-PST