-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
-
Drei Spieler teilen sich 50 Millionen Euro: Wieder Rekord-Lottojackpot geknackt
-
NHL: Draisaitl und Peterka kommen 2027 nach Deutschland
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit unter Azubis erreicht neuen Tiefpunkt
-
Zwei Jugendliche Opfer von tödlichem Unfall in Hessen - acht Jugendliche in Auto
-
Japanischer Fußballer Kazuyoshi Miura mit 59 Jahren ältester Torschütze beim Kaiserpokal
-
Mehr deutsche Exporte im ersten Halbjahr - USA und China bereiten Sorgen
-
Statistik von Medizinischem Dienst: Knapp 3100 Behandlungsfehler bestätigt
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan erhält Hessischen Friedenspreis
-
Studie: Waldbrand-Zerstörungen in Europa könnten sich durch Klimawandel verdreifachen
-
FIFA-Machtkampf: Hoeneß zählt Infantino an
-
Hoeneß warnt: Klopp ist kein Messias
-
Frauen machen häufiger höhere Schulabschlüsse als Männer
AfD-Verbotsantrag: Studie sieht Verfassungsschutz-Gutachten als guten Ausgangspunkt
In der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren liefert eine rechtswissenschaftliche Untersuchung den Befürwortern neue Munition. Die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln kommt nach Angaben vom Mittwoch zu dem Schluss, dass dem Gutachten des Verfassungsschutzes vom Frühling "eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte". Die rechtlichen Maßstäbe seien weitgehend vergleichbar.
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als "Verdachtsfall" einstuft. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
Die nun veröffentlichte Kölner Untersuchung wurde von Staatsrechtler Markus Ogorek geleitet, dem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Sie soll einerseits einen Beitrag zur "Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte" leisten und andererseits den politisch Verantwortlichen "juristische Orientierung geben".
Unter den anderen Parteien herrscht keine Einigkeit darüber, ob ein AfD-Verbot überhaupt angestrebt werden soll. Verboten werden kann eine Partei nur vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Hürden dafür sind hoch. Den Antrag stellen müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.
Zuletzt forderte der SPD-Parteitag Ende Juni die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Sobald genügend Belege vorlägen, müsse dieses "unverzüglich" beim Verfassungsgericht beantragt werden. Die Union verweist hingegen auf die hohen rechtlichen Hürden und setzt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.
Laut Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Mit den in dieser Formulierung enthaltenen Begriffen setzt sich die Studie aus Köln auseinander.
Ogorek verglich den Prüfkatalog des Verfassungsschutzes für die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben für ein Parteiverbot. Er kam zu dem Schluss, dass diese "zwar nicht identisch, in weiten Teilen aber vergleichbar sind".
Die Studie empfiehlt, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.
L.AbuTayeh--SF-PST