
-
AFP-Fotograf bei Angriff israelischer Siedler im Westjordanland verletzt
-
Anschlagsgefahr: Rechtspopulist Wilders setzt Wahlkampf aus
-
Aufholjagd umsonst: U21 verliert gegen Griechenland
-
Dänemark kauft mehrere F-35-Kampfjets und investiert in Drohnenabwehr
-
Nagelsmann verschiebt Kimmich erneut
-
Schwimmen: Elendt knackt den letzten Brust-Rekord
-
Nagelsmanns Pläne durchkreuzt: Füllkrug wieder verletzt
-
First Lady Melania Trump hat "Gesprächskanal" zu Putin über verschleppte Kinder
-
Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft getreten - Frist für Geiselfreilassung läuft
-
Trump droht China mit "massiven" Zollerhöhungen - "Kein Grund" für Treffen mit Xi
-
Drei vorläufige Festnahmen: Polizei findet bei Kontrolle sieben scharfe Waffen
-
UN-Berichterstatter: Angriff Israels 2023 auf Journalisten im Libanon war Kriegsverbrechen
-
BASF überträgt Lacksparte an US-Unternehmen Carlyle
-
Vorerst keine Streiks: Pilotengewerkschaft VC setzt Gespräche mit Lufthansa fort
-
Taylor Swift legt in Deutschland Rekordstart mit neuem Album hin
-
Bericht: Gesundheitsministerium plant Einsparungen im Krankenhausbereich
-
Krise in Frankreich: Macron trifft Parteichefs vor Ernennung des Premiers
-
Geschäftsklima im Mittelstand erneut verschlechtert
-
Weißes Haus kritisiert Verleihung des Friedensnobelpreises an venezolanische Politikerin
-
Von der Leyen will mit ungarischem Kommissar über Spionage-Vorwürfe reden
-
Unternehmenschefs sehen in neuen Handelsbarrieren erhebliche finanzielle Belastung
-
Deutschland bereitet Hilfen für Versorgung und Wiederaufbau in Gaza vor
-
13-Jährige in Hessen an Steuer erwischt - betrunkener Vater mit in Auto
-
Verteidigungsausgaben: Trump bringt Nato-Ausschluss Spaniens ins Spiel
-
Drei mutmaßliche Telefonbetrüger in Deutschland und Polen festgenommen
-
Protestbus aus Verkehr gezogen: Polizei prüft hunderte Posts im Netz
-
Trump verbreitet erneut unbelegte Theorien über Ursache von Autismus bei Kindern
-
Neu entdeckte Höhlenkrabbe wird nach Kieler Regierungschef Günther benannt
-
Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft getreten - Geiseln sollen bald freikommen
-
Schwarzarbeit bei Supermarkt-Befüllern: Mindestens 20 Millionen Euro Schaden
-
Unfälle mit E-Scootern: Forscher fordern größere Räder und Führerscheinpflicht
-
Berlin: Anklage gegen ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten wegen Betrugs
-
Stromausfälle nach massiven russischen Angriffen in der Ukraine
-
Klinsmann wirbt für Neuer und Woltemade
-
Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen seit 11.00 Uhr MESZ in Kraft
-
Nato beginnt am Montag jährliches Atomwaffen-Manöver
-
Trump vor erneutem Gesundheits-Check: Bin in "großartiger Verfassung"
-
Rote Liste der Weltnaturschutzunion: Arktische Robben immer stärker gefährdet
-
AfD plant Bundesparteitag in Erfurt - Innenminister: Signal für Stärke Höckes
-
Regierungskrise in Frankreich: Macron will bis zum Abend nächsten Premier ernennen
-
China will "spezielle Hafengebühren" für Schiffe aus den USA erheben
-
Umfrage: Bereitschaft zum Krankenkassenwechsel gesunken
-
Bas verteidigt geplantes Tariftreuegesetz gegen Kritik aus der Wirtschaft
-
Oppositionspolitikerin María Corina Machado aus Venezuela erhält Friedensnobelpreis
-
Ausgefeilte Jagdtechnik: Europas größte Fledermaus frisst Singvögel in der Luft
-
Klingbeil zu eingefrorenen russischen Vermögen: Putin wird für seinen Krieg bezahlen
-
SPD wehrt sich gegen Sozialabbau-Vorwurf - Bas warnt Union vor Bürgergeld-Bashing
-
Geldstrafe für Wiesbadener Ex-Dezernenten wegen Beihilfe zu Untreue in Awo-Komplex
-
Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzlohnzahlungen zu sechs Jahren Haft verurteilt
-
Verhandlung zu Sammelklage von Verbraucherschützern nach Facebook-Datenleck beginnt

AfD-Verbotsantrag: Studie sieht Verfassungsschutz-Gutachten als guten Ausgangspunkt
In der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren liefert eine rechtswissenschaftliche Untersuchung den Befürwortern neue Munition. Die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln kommt nach Angaben vom Mittwoch zu dem Schluss, dass dem Gutachten des Verfassungsschutzes vom Frühling "eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte". Die rechtlichen Maßstäbe seien weitgehend vergleichbar.
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als "Verdachtsfall" einstuft. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
Die nun veröffentlichte Kölner Untersuchung wurde von Staatsrechtler Markus Ogorek geleitet, dem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Sie soll einerseits einen Beitrag zur "Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte" leisten und andererseits den politisch Verantwortlichen "juristische Orientierung geben".
Unter den anderen Parteien herrscht keine Einigkeit darüber, ob ein AfD-Verbot überhaupt angestrebt werden soll. Verboten werden kann eine Partei nur vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Hürden dafür sind hoch. Den Antrag stellen müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.
Zuletzt forderte der SPD-Parteitag Ende Juni die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Sobald genügend Belege vorlägen, müsse dieses "unverzüglich" beim Verfassungsgericht beantragt werden. Die Union verweist hingegen auf die hohen rechtlichen Hürden und setzt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.
Laut Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Mit den in dieser Formulierung enthaltenen Begriffen setzt sich die Studie aus Köln auseinander.
Ogorek verglich den Prüfkatalog des Verfassungsschutzes für die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben für ein Parteiverbot. Er kam zu dem Schluss, dass diese "zwar nicht identisch, in weiten Teilen aber vergleichbar sind".
Die Studie empfiehlt, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.
L.AbuTayeh--SF-PST