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Frauen-Bundesliga: Freiburg gegen Leverkusen wird wiederholt
Das Spiel der Frauenfußball-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen muss wiederholt werden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab dem Einspruch der Breisgauerinnen gegen die Wertung der Partie vom ersten Spieltag (2:3) statt. Der SC hatte einen Regelverstoß von Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) bei der Wiederholung von Leverkusens Elfmeter durch Kristin Kögel zum Endstand (88.) moniert. Dem folgte das Sportgericht bei seinem Urteil im schriftlichen Verfahren am Donnerstag.
"Der Strafstoß wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt", schrieb der DFB: "Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, 'wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat'. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet."
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Binnen 24 Stunden nach Zugang kann Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.
A.AbuSaada--SF-PST