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Keine Sicherheit: Kartellamt stützt 50+1 - prüft aber weiter
Das Bundeskartellamt hat auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) "keine grundlegenden Bedenken" hinsichtlich der 50+1-Regel des Profifußballs, wird aber dennoch "die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen". Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Damit müssen sich die Klubs mit Blick auf die erhoffte Rechtssicherheit weiter gedulden. Vor allem die vom EuGH und vom Kartellamt hinterfragte Regelung bei den Ausnahmeklubs sowie der Zwist bei Hannover 96 bereiten weiter Kopfzerbrechen. Dennoch begrüßte die DFL die Einschätzung des Kartellamts zur umstrittenen Investorenregel.
"Die neue Rechtsprechung des EuGH ändert unsere Bewertung der 50+1-Grundregel nicht grundlegend. Es bleibt dabei, dass das Ziel der Vereinsprägung geeignet ist, eine Ausnahme vom Kartellrecht zu tragen. Wir halten die Regel insoweit grundsätzlich auch für verhältnismäßig", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt: "Der EuGH stellt allerdings strenge Anforderungen an die konsistente und einheitliche Anwendung von Regelungen, die von einer Ausnahme vom Kartellrecht profitieren sollen."
Laut Mundt werde das Amt "daher nun zunächst die Anwendungspraxis der DFL hinsichtlich der 50+1-Regel untersuchen". Das betreffe "auch die Lizenzierungspraxis hinsichtlich bestimmter Klubs sowie die Vorgänge um die Investorenabstimmung der DFL im vergangenen Jahr."
Das Kartellamt bezieht sich mit seiner Einschätzung auf das EuGH-Urteil vom Dezember zur Super League und zum Kartellrecht im Fußball. Damals hat der EuGH erstmals festgelegt, dass eine Ausnahme vom Kartellrecht nur für "sportverbandliche Regelungen" in Frage kommt, die "nicht aus sich heraus besonders wettbewerbsschädlich sind".
Das Kartellamt wird deshalb untersuchen, ob die DFL diesem Maßstab in der Vergangenheit durchgängig gerecht geworden ist und sich mit der Lizenzierungspraxis auseinandersetzen. Hierzu wird das Amt "den Dialog mit der DFL suchen, um mögliche Fälle aus der Lizenzierungspraxis zu identifizieren, die die einheitliche Anwendung der Regel in Frage stellen können".
Untersucht werden dürfte vor allem die Gemengelage bei Hannover rund um die Differenzen zwischen dem Mutterverein und Geschäftsführer Martin Kind, die vor allem beim geplatzten Investoreneinstieg deutlich wurden. Auch die zurückliegende Praxis bei der Lizenzierung von RB Leipzig, der TSG Hoffenheim sowie den nach wie vor als Ausnahmefälle geltenden VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen dürfte geprüft werden.
"Auch wenn die DFL eine Finalisierung des laufenden Verfahrens begrüßt hätte, ist es nachvollziehbar und sinnvoll, dass nach dem EuGH-Urteil eine umfassende und weitergehende Prüfung erfolgt", hieß es vom Ligaverband: "Es ist im Sinne der DFL, dass eine rechtssichere Beurteilung von 50+1 durch das Bundeskartellamt möglich wird, die im Einklang mit europäischem Wettbewerbsrecht steht." Die DFL werde deshalb "wie bisher vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten".
Im Kern besagt die 50+1-Regel, dass der Mutterverein immer die Mehrheit bei einer ausgegliederten Profiabteilung halten muss. Das ganze Verfahren geht zurück auf eine Initiative des DFL-Präsidiums vom Juli 2018. Das Gremium hatte damals das Kartellamt angerufen, um kartellrechtliche Bedenken prüfen zu lassen. Im März 2023 hat die DFL zudem umfangreiche Verpflichtungszusagen vorgelegt, um 50+1 weiter zu stärken und eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.
Q.Jaber--SF-PST