-
Junta im Niger schlägt Aufstand von Soldaten mit Hilfe Russlands nieder
-
Referendum in Island über EU-Beitrittsverhandlungen beendet
-
"Bild am Sonntag": Bahn investiert 210 Millionen Euro in "XXL-Waschprogramm"
-
Ehemaliger Trump-Unterstützer aus den USA abgeschoben
-
IAEA: Akw Saporischschja seit mehr als einer Woche ohne externe Stromversorgung
-
Dritter Sieg: Nürnberg mit bestem Start seit 1999
-
Norwegen trauert um Harald V. - neuer König Haakon VIII. hält Rede an die Nation
-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
Patrouille Suisse begeistert Tausende beim Jubiläum in Altenrhein
-
Lausanne-Sport soll Nicolas Cozza für drei Jahre verpflichtet haben
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
-
Sieben Bewohner in Kusra von Siedlern belagert – Berichte über Verletzte und Brände
-
Bayer Leverkusen plant offenbar weiter mit Robert Andrich
-
Darmstadt 98 verpflichtet William Mikelbrencis
-
Thüringer BSW hält trotz Kritik am Sonderparteitag am 6. September fest
-
Flekken kritisiert Leverkusen nach 2:3-Niederlage in Elversberg
-
Finnlands Präsident Stubb hält russischen NATO-Angriff für unwahrscheinlich
-
Kubicki erwartet FDP-Ergebnis von fünf bis sechs Prozent in Sachsen-Anhalt
-
Gladbachs Daiki Hashioka nach Kopfverletzung in Leipziger Klinik untersucht
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Gosen-Neu Zittau gedenkt zweier Opfer einer Gewalttat
-
Deichmann und Rutkowski beenden Europa-Rundfahrt über 24.000 Kilometer
-
Krösche weicht Fragen zu möglichem Eintracht-Abschied aus
-
Krösche sagt TV-Interview ab, Aufsichtsrat berät nach Transferschluss
-
Dallinga führt Köln bei seinem Debüt zum 3:2 gegen Hoffenheim
-
Mehrere Rivalitäten prägen das Formel-1-Fahrerlager
-
Pogacar muss Vuelta nach schwerem Sturz verlassen
-
Zwickau siegt, Erfurt patzt und Halle gewinnt in Berlin
-
Person im Bahnhof Leuk von Zug erfasst und getötet
-
Heidenheim dreht Spiel gegen Dresden nach spektakulärem Eigentor
-
Lausanne führt zur Pause gegen Zürich, Luzern gleicht in Unterzahl aus
-
Carneys harter Kurs gegen Trump dient auch Kanadas Innenpolitik
-
Pogacar scheidet als Vuelta-Leader nach Sturz aus
-
Nicht jedes ultraprozessierte Lebensmittel ist automatisch ungesund
Deutsche Regelung zu Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte in einer ersten Reaktion an, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung "zügig und endgültig" aus dem Gesetz zu streichen. (Az. C-793/19 und C-794/19)
Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, erklärte der EuGH. Wenn die nationale Sicherheit aktuell oder vorhersehbar ernsthaft bedroht sei, dürften Verkehrs- und Standortdaten der Bürgerinnen und Bürger vorübergehend gespeichert werden. Eine solche Anordnung müsse aber gerichtlich oder von einer unabhängigen Behörde kontrolliert werden.
Zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit dürften Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten zu speichern, die etwa geografisch oder auf bestimmte Kategorien eingegrenzt würden.
"Klare und präzise Regeln" müssten dabei sicherstellen, dass die Voraussetzungen eingehalten würden. Außerdem müsse sichergestellt sein, "dass die Betroffenen über wirksame Garantien zum Schutz vor Missbrauchsrisiken verfügen", sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts bei der Urteilsverkündung.
In Deutschland wird seit Langem über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Die Bundesregierung vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, Regelungen so auszugestalten, dass "Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können". Justizminister Buschmann favorisiert eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung. Bei ihr werden Verbindungsdaten nur bei einem konkreten Anlass und auf richterliche Anordnung hin gespeichert.
Neben der FDP begrüßten auch die Grünen das EuGH-Urteil: "Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte", erklärten die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz und Helge Limburg.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz, forderte, Spielräume müssten "vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden". Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erklärte, bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sei "die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Anschlussinhabern oft der einzige Ansatz unserer Ermittler".
Auch die Gewerkschaft der Polizei forderte die Bundesregierung auf, "eine für die Ermittlungsbehörden praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren". Gesetzgeberische Spielräume seien vorhanden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bedauerte das EuGH-Urteil. "Die polizeiliche Ermittlungsarbeit wird mit diesem Urteil erschwert", erklärte ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt.
Der Telekommunikationsbranchenverband Bitkom teilte dagegen mit, es sei sinnlos, "sich weiterhin an diesem Instrument der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten abzuarbeiten". Die Politik sei aufgefordert, "andere und zwar gesetzeskonforme Möglichkeiten der digitalen Forensik zu nutzen".
Die aktuelle Regelung stammt von 2015, wird aber seit 2017 nicht mehr angewandt. Demnach müssen Telekommunikationsanbieter bestimmte Telefon- und Internetdaten ihrer Nutzerinnen und Nutzer vier oder zehn Wochen lang speichern. Ermittler sollen unter Umständen sehen können, wer mit wem wann telefonierte oder SMS austauschte, in welcher Funkzelle ein Handy eingeloggt war oder mit welcher IP-Adresse wie lange im Internet gesurft wurde.
Aus diesen Daten könnten aber sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben gezogen werden, erklärte der EuGH. Es handle sich um einen Eingriff in die Grundrechte, der gerechtfertigt werden müsse, was die aktuelle Regelung nicht leiste. Der EuGH betonte, dass er mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung bestätige. Auch eine französische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Marktmissbrauch und Insiderhandel erklärte er am Dienstag für rechtswidrig.
Ein weitergehendes früheres Gesetz in Deutschland war 2010 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden. 2014 erklärte der EuGH die zugrunde liegende europäische Richtlinie selbst für nichtig. Gegen das Gesetz von 2015 klagten die Telekommunikationsanbieter Telekom und Spacenet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte das Verfahren aus und legte die Frage nach der Rechtmäßigkeit dem EuGH vor.
R.Shaban--SF-PST