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Israels früherer Inlandsgeheimdienst-Chef verklagt Netanjahu wegen Verleumdung
Der frühere Chef des israelischen Inlandsgeheimdienstes Schin Bet, Ronen Bar, hat Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen Verleumdung verklagt. Netanjahu habe bei der Frage nach der Verantwortung für den Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023 wissentlich falsche Vorwürfe gegen ihn erhoben, heißt es in der am Mittwoch eingereichten Klage. Bar fordert umgerechnet rund 873.000 Euro Schadenersatz.
Die Vorwürfe sollten die Debatte von Netanjahus eigener Verantwortung für den 7. Oktober ablenken, argumentiert Bar in der 134 Seiten umfassenden Klageschrift. Netanjahu beschuldige ihn unter anderem "krimineller Versäumnisse". Bar wies dies zurück und warf dem Regierungschef seinerseits vor, "zu lügen, um sich selbst zu schützen". Netanjahus Politik habe "über Jahre die Gefahren durch Terrororganisationen im Gazastreifen verstärkt", erklärte Bar.
Bar hatte die Versäumnisse seines Geheimdienstes vor seinem Rücktritt im Juni 2025 ausdrücklich eingeräumt. "Alle Systeme sind zusammengebrochen. Der Schin Bet hat nicht gewarnt", erklärte er damals. Als Chef des Dienstes habe er dafür die Verantwortung übernommen. In seiner jetzigen Klage betont Bar dagegen, er habe Netanjahu vor dem Überfall mehrfach vor möglichen Gefahren durch die islamistische Hamas gewarnt.
Netanjahu bestreitet, vor dem Überfall von Bar informiert worden zu sein. Er warf der Führung des Schin Bet und der Armee zudem vor, ihn in der Nacht vor dem Angriff nicht geweckt zu haben. Andernfalls wäre alles "anders gelaufen", behauptete Netanjahu.
Bar erklärte dagegen, er habe den Militärberater des Ministerpräsidenten vor dem Überfall telefonisch über mögliche Gefahren informiert. Netanjahus direkte Telefonnummer habe er nicht gehabt. "Ronen, ist das dein Ernst?", erklärte Netanjahu laut seiner Partei Likud am Mittwoch. Bar habe ihn über die direkte Sicherheitsleitung erreichen können. "Wie viele Leben hätten wir retten können, wenn du nur rechtzeitig angerufen hättest?", fragte Netanjahu.
Netanjahus Regierung hatte im März 2025 die Entlassung des Geheimdienstchefs beschlossen und begründete dies mit mangelndem Vertrauen und dem Versagen des Schin Bet beim Hamas-Überfall. Der Oberste Gerichtshof erklärte die Entlassung im Mai für rechtswidrig. Bar warf Netanjahu damals unter Eid vor, persönliche Loyalität verlangt und ihn zur Überwachung regierungskritischer Demonstranten aufgefordert zu haben.
Bar reicht seine Klage knapp zwei Wochen vor der israelischen Parlamentswahl am 27. Oktober ein. Der Wahlkampf ist zunehmend von Schuldzuweisungen wegen der Sicherheitsversäumnisse vor dem Hamas-Überfall geprägt.
O.Salim--SF-PST