-
Sender: Früherer bosnisch-serbischer Armeechef Ratko Mladic tot
-
Auftrag Heim-WM: Rankel ist neuer Eishockey-Bundestrainer
-
Atubolu-Wechsel nach Frankfurt vor Abschluss
-
Deutschland und fünf weitere EU-Länder: EU-Budget muss um hunderte Milliarden gekürzt werden
-
Union und SPD bei Fraktionsklausur: Auf der Suche nach dem "Mut von Münster"
-
Ermittlungen nach Bränden in Hürtgenwald dauern an: Ursache weiter unklar
-
Nordzucker schließt Zuckerfabrik in Dänemark: 150 Jobs betroffen
-
Rheinland-Pfalz: Fast fünf Jahre Haft für Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs
-
Nach Sturzflut: Bereits mehr als 350 Todesopfer in Nepal geborgen
-
Formel 1: Colapinto auch 2027 im Alpine
-
Russland greift Kiew am helllichten Tag mit Drohnen an
-
Demokratiefestival in Magdeburg einen Tag vor der Landtagswahl
-
Forschungseisbrecher "Polarstern" legt zwei Millionen Seemeilen zurück
-
Norwegen bangt um König Harald V. - Palast: König in "extrem ernstem" Zustand
-
Berichte: CIA-Chef warnte in Moskau vor Angriff auf Nato - Kreml dementiert
-
Saisonaus für Deutschlands Top-Sprinter Ansah
-
Was vielen unbekannt ist: Schimmelpilzgifte werden beim Kochen nicht zerstört
-
Steinmeier warnt bei Gamescom vor Extremismus und Gewalt in Videospielen
-
Betriebsräte im Schiffbau sehen Aufschwung bei Werften - vor allem Marineschiffbau
-
Arbeiter in Brandenburg stürzt von Baugerüst und stirbt
-
Digitalstudie: KI weit verbreitet, Skepsis bleibt aber bei Finanzfragen
-
Sorge um König Harald V.: Norwegens Regierungschef sagt Besuch in Berlin ab
-
Milliardeninvestition: Schwarz Gruppe plant riesiges Rechenzentrum bei Rostock
-
KSC empfängt VfL Wolfsburg am Samstag um 13 Uhr
-
PotAS-Analyse: Bobfahrer und Rodler vorne
-
31-Jähriger wegen Hackerangriffs auf deutsche Rosneft-Tochter verurteilt
-
Suche nach mehr als 1300 Vermissten nach Sturzflut am Himalaya - Acht Deutsche vermisst
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Atomreaktor-Abschaltung
-
FMCH fordert Moratorium für Tardoc-Höchstgrenze
-
ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein
-
ADAC: Jeder vierte Deutsche fährt in den Camping-Urlaub
-
Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine
-
Tödliche Messerattacke auf Mann in Uelzen: Zehn Jahre Haft wegen Totschlags
-
Ermittler entdecken anderthalb Tonnen Crystal Meth im Hamburger Hafen
-
Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten
-
In neuem Sarg: Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburg feierlich beigesetzt
-
Schwarz Gruppe plant Rechenzentrum bei Rostock für bis zu 5,6 Milliarden Euro
-
US-Chiphersteller Nvidia verdoppelt Quartalsumsatz
-
Apobank erzielt im ersten Halbjahr 2026 Überschuss von 52,5 Millionen Euro
-
Frei erwartet "Gleichschritt" von Union und SPD bei Fraktionsklausur
-
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule
-
Verletzt: Weltrekordler Sawe sagt für Berlin-Marathon ab
-
Kompany bestätigt: Musiala fehlt auch zum Ligastart
-
Rente mit 63: Warken zeigt Kompromisslinien auf
-
Palast: Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand
-
Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover
-
Eklat um Guendouzi: Chaos nach Feners Königsklassen-Coup
-
Bayern-Talent Mike wechselt nach Brügge
-
Tourismusbehörde: Mindestens acht Deutsche nach Sturzflut in Nepal vermisst
-
UN-Bericht: Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich in schlechtem Zustand
Bundesverfassungsgericht billigt Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen
Zweieinhalb Jahre nach Einführung der Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen hat das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme endgültig gebilligt. Die Impfpflicht und das damit verbundene Betreuungsverbot bei einer Verweigerung seien zum Schutz der Bevölkerung vor der Krankheit "im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich", erklärte das Gericht in dem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss. Regierung und Kinderärzte sprachen von einem Urteil im Sinn der Kinder.
Mit seiner Entscheidung lehnte das Gericht mehrere Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kinder ab, die gegen die Impfpflicht vorgegangen waren. Bereits im Mai 2020 hatte das Gericht die Maßnahme im vorgeschalteten Eilverfahren vorläufig bestätigt und eine Aussetzung abgelehnt. Der nun veröffentlichte Beschluss im zugehörigen sogenannten Hauptsacheverfahren ist abschließend.
Die Masernimpfpflicht wurde zum 1. März 2020 eingeführt, um den Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Besuch von Kitas oder einer Tagesbetreuung seither nur nach Vorlage eines Impf- oder Immunitätsnachweises erlaubt. Für Jüngere gibt es keinen Impfstoff. Die Impfpflicht gilt zugleich auch für die Beschäftigten.
Die Vorgabe gilt auch in Schulen. Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber unmöglich. Die Schulen informieren jedoch die Gesundheitsämter, es drohen Bußgelder für Eltern.
Der Gesetzgeber habe dem Schutz der durch eine Maserninfektion gefährdeten Menschen "ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht" Vorrang vor den Interessen der Kläger und ihrer Kinder eingeräumt, erklärte das Gericht mit Blick auf die Regelung im Infektionsschutzgesetz. Die damit verbundenen Eingriffe in Elternrecht sowie körperliche Unversehrtheit seien verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Folgen bei Nichtbeachtung seien diesen "zuzumuten".
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einer "guten Nachricht für Eltern und Kinder". Eine Masernerkrankung sei für Infizierte wie auch ihr Umfeld "lebensgefährlich", erklärte er in Berlin. Es sei daher Aufgabe des Staats, Maserninfektionen in den Kitas und Schulen zu vermeiden.
Ähnlich äußerten sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Präsident Thomas Fischbach nannte die Entscheidung per Twitter "ein weises Urteil zum Schutz der Kinder". Alle anderen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquote hätten nichts gebracht, ergänzte Fischbach in der "Rheinischen Post". Das Vakzin sei seit Jahrzehnten erprobt und sicher.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin verwies auf eine extreme Ansteckungsgefahr, den potenziell tödlichen Verlauf und das Risiko schwerer Komplikationen wie die Gehirnentzündung SSPE. Diese breche teils erst nach Jahren aus und verlaufe immer tödlich. Die Impfpflicht sei ein "bedeutender Schritt" hin zu mehr Masernprävention, erklärte der Verband.
Die Bildungs- und Erziehungsgewerkschaft GEW begrüßte das Urteil, forderte aber zugleich Unterstützung der Beschäftigten durch die Gesundheitsämter bei der Durchsetzung der Impfpflicht. "Die Kontrolle des Impfstatus darf nicht auf die Lehrenden und Erziehenden in Kitas und Schulen abgewälzt werden", sagte GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnen der "Rheinischen Post".
Das Verfassungsgericht stufte sowohl die Maserinimpfpflicht als auch das daraus folgende Betreuungsverbot bei Verweigerung als verfassungsrechtlich angemessen und verhältnismäßig ein. Die Masernimpfpflicht diene "dem Schutz eines überragend wichtigen Rechtsguts" in Form des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen. Aus diesem leite sich eine staatliche Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Dritten wie Säuglingen ab.
Das Gericht stellte seine Billigung zugleich aber unter den Vorbehalt einer verfassungskonformen Auslegung. Dies bezieht sich auf die Frage, ob die Pflicht auch gilt, wenn nur ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung steht. Laut Gericht ist das der Fall, solange es sich bei dem Mehrfachimpfstoff um ein Vakzin handelt, das zusätzlich nur gegen Mumps, Röteln und Windpocken wirkt. Das entspricht laut Gericht der Lage bei Verabschiedung des Gesetzes.
Der Beschluss zur Masernimpfpflicht ist das zweite grundlegende Urteil des Verfassungsgerichts zu Fragen der Immunisierung innerhalb weniger Monate. Im Mai billigten die Karlsruher Richterinnen und Richter bereits die Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.
D.AbuRida--SF-PST