-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
-
Rettungskräfte: Zahl der Toten bei Angriff der Armee auf Markt in Myanmar auf 50 gestiegen
-
Nach Explosion in Grenzgebiet: Südkorea wirft Norden Verletzung von Waffenstillstand vor
-
صندوق النقد العربي يواصل دعم الاستقرار المالي والنقدي في المنطقة
-
الإمارات تعرض في الأمم المتحدة نهجها لخفض التصعيد وبناء الجسور
-
وزارة المالية تدعم توسع الشركات المصرية في السوق التنزانية
-
تدمير البيوت التراثية يهدد الذاكرة السياسية والعمرانية لجنوب لبنان
-
أزمة السيولة والوصول إلى الحسابات تضيق الخناق الاقتصادي على غزة
-
مخيم البداوي يحيي ذكرى مقتل فتح شريف بفعالية جماهيرية
-
ذكرى انتفاضة الأقصى تستعيد تحولات المواجهة الفلسطينية الإسرائيلية
-
محمد بن زايد يزور السعودية بعد فترة من الفتور في علاقات البلدين
-
الدولار يقترب من ذروة شهرين وسط تقلبات حادة في أسواق النفط
-
مستوطنون يضرمون النار في منزلين وسيارة بقرية جالود
-
اقتحامات واعتداءات إسرائيلية تسجل في عدة مناطق بالضفة الغربية
-
شركتان تستهدفان 500 مليون جنيه من عقود التمويل العقاري التشاركي
-
سهم شي إن يتراجع 14% رغم إعلان أول أرباح منذ الطرح
-
مصر تستهدف زيادة حصة الصادرات السلعية إلى 30% من الناتج المحلي
-
مجموعة الغندور ترصد 3 مليارات جنيه لتوسعات جديدة حتى 2030
-
مباحثات لجذب مستثمرين صينيين إلى مشروعات صناعية في مصر
-
العربي الأفريقي الدولي يوسع برامج إعداد القيادات المصرفية
-
أربع شركات دولية تعرض خططها للتوسع والاستثمار في السوق المصرية
-
بكين تتحدث عن عودة العلاقات مع طوكيو إلى مسارها الطبيعي
Korruptionsfall um Oberstaatsanwalt: Kein Schadenersatz für Land Hessen
Im Korruptionsfall rund um einen hessischen Oberstaatsanwalt bekommt das Land keinen Schadenersatz von einem verurteilten Unternehmer. Bestechung begründet keinen solchen Anspruch, wie das Landgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Dieser Straftatbestand solle das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität öffentlicher Ämter schützen, nicht die Vermögensinteressen des Staats sichern.
In dem Korruptionsprozess war der Oberstaatsanwalt im Mai 2023 verurteilt worden, das Urteil wurde inzwischen rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und eine Strafe von sechs Jahren Haft verhängt.
Der frühere Beamte hatte eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen geleitet. Zwischen 2007 und 2020 nahm er dem Urteil zufolge von einem befreundeten Unternehmer Bestechungsgelder in Höhe von mehr als einer halben Million Euro an. Im Gegenzug beauftragte er die Firmen seines Freunds mit der Erstellung von Expertengutachten und der technischen Aufbereitung beschlagnahmter Daten in den von seiner Zentralstelle geführten Verfahren.
Dabei prüfte er nicht, ob andere Unternehmen diese Leistung auch hätten erbringen können. Der Staatsanwalt veranlasste Auszahlungen der Justizkasse, obwohl er wusste, dass die Rechnungen ungerechtfertigt oder überhöht waren. Dadurch entstand der Staatskasse dem Urteil von 2023 zufolge ein Schaden von rund 550.000 Euro.
Der mitangeklagte Unternehmer wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Land Hessen klagte außerdem gegen ihn und forderte Schadenersatz in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro für Vergütungen, die für die Gutachten gezahlt worden waren. Diese Klage wurde aber nun abgewiesen. Das Gericht verwies darauf, dass der Mann keine Untreue und auch keine Beihilfe dazu begangen habe.
Außerdem seien die eingeholten Gutachten tatsächlich genutzt worden. "So verwerflich das zwischen dem Beklagten und dem Oberstaatsanwalt ausgehandelte Konstrukt auch erscheint und so sehr das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes verletzt worden ist, kann daraus nicht auf eine sittenwidrige Schädigung des klagenden Landes geschlossen werden", erklärten die Richterinnen und Richter.
L.Hussein--SF-PST