-
Chamenei zeigt sich im Iran-Krieg siegesgewiss - Medien: USA schicken weitere Soldaten
-
Iran-Krieg: Geschoss schlägt in Jerusalemer Altstadt nahe heiliger Stätten ein
-
Trotz Kritik: Wirtschaftsministerin Reiche will Förderung von Solaranlagen stutzen
-
Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest
-
Einschlag von Geschoss im jüdischen Viertel der Altstadt von Jerusalem
-
Nawrath am Podest vorbei - Perrot holt Gesamtweltcup
-
US-Actionstar Chuck Norris mit 86 Jahren gestorben
-
Neue schriftliche Botschaft Modschtaba Chameneis: Irans Feinde werden "besiegt"
-
Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen
-
Nach zwei Saisonrennen: Teamchef Wheatley verlässt Audi
-
Kommunalwahl in Frankreich: Präsident Macron bestreitet Einmischung
-
Schlagabtausch zur Kulturfreiheit: Linke und Grüne gehen mit Weimer ins Gericht
-
Trump nennt Nato-Verbündete "Feiglinge"
-
Bundesregierung: Vorerst keine weiteren Maßnahmen wegen Sprit- und Energiepreisen
-
Vorläufiges Endergebnis: CDU gewinnt Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Trump erhält Goldmünze mit seinem Konterfei
-
Drei Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
-
Fund von 35 menschlichen Zähnen auf Gehweg in Hessen gibt Polizei Rätsel auf
-
Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover
-
"Ziele werden nicht erreicht": Prien baut Programm zu Demokratieförderung um
-
Steuern und Mieten: Spanien kündigt Milliardenentlastungen wegen Iran-Kriegs an
-
Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder
-
Fehlende Niederschläge: Wasserspeicherung in Deutschland nimmt ab
-
Reservegleise und mehr Puffer im Fahrplan: Vorschläge für pünktlichere Bahn
-
Kein Zutritt für Muslime zur Al-Aksa-Moschee zum Ende des Ramadan
-
Iran-Krieg: Brand in Ölraffinerie in Kuwait - Sprecher der Revolutionsgarden getötet
-
ARD stellt nach 30 Jahren "Immer wieder sonntags" ein - Aus für Stefan Mross
-
Bundestag debattiert über Pränataltests - Antrag fordert breitere Datengrundlage
-
Blockade von EU-Krediten: Grüne fordern Konsequenzen für Orban
-
Rund 100 Festnahmen in Abu Dhabi wegen Verbreitens von Falsch-Informationen zum Iran-Krieg
-
Ausgebüxter Pfau auf hessischer Autobahn hält Polizei auf Trab
-
Mord an Frau auf Waldweg: Lebenslange Haft für 47-Jährigen in Stuttgart
-
Urteil: Keine Aufenthaltserlaubnis bei Vorlage gefälschter Sprachzertifikate
-
KZ Buchenwald: Hape Kerkeling spricht bei Gedenkfeier zu Jahrestag von Befreiung
-
Gericht: Polizeianwärter darf Turban auch in Außendienst tragen
-
Russische Wirtschaft schwächelt - Zentralbank senkt Leitzinsen auf 15 Prozent
-
Machtwort der Linken-Bundesspitze zu Streit um Israel: "Wir ziehen klare Grenze"
-
Betrug in Darknet bringt Ermittler weltweit auf Spur von Pädophilen
-
Blockade von Ukraine-Kredit bringt EU-Gipfelteilnehmer gegen Orban auf
-
Iran-Krieg: Strompreise steigen - Langfristig hohe Energiekosten befürchtet
-
Schlag gegen Botnetze: Zwei der weltgrößten IT-Schadprogramme lahmgelegt
-
Enges Rennen von CDU und SPD um Sieg bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Regierung erleichtert Ausfuhr von Rüstungsgütern an Golfstaaten und Ukraine
-
Reisch verbessert deutschen Skiflug-Rekord
-
Schröder pflichtet Merz bei: "Auf gar keinen Fall" am Iran-Krieg beteiligen
-
Schlag gegen Botnetze: Zwei der weltgrößten IT-Schadprogramme abgeschaltet
-
Deutschlands Gletscher schmelzen in Rekordtempo - Verschwinden absehbar
-
GKV-Finanzen: Hausärzte und Sozialverband fordern weniger Krankenkassen
Europäischer Gerichtshof: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung
Im Streit um Kündigungen von Angestellten bei der Kirche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag zugunsten der Beschäftigten entschieden. Ein Kirchenaustritt allein reicht demnach in den meisten Fällen nicht für eine Kündigung. Gerichte - nicht die Kirche - müssen prüfen, ob eine konkrete Kündigung trotzdem gerechtfertigt sein kann. (Az. C-258/24)
Es ging um einen Fall aus Hessen, der dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt vorliegt. Eine Sozialpädagogin arbeitete in einer Schwangerschaftsberatung der Caritas. Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Sie begründete das mit finanziellen Gründen. Da ihr Mann nicht katholisch ist, aber gut verdient, musste sie zusätzlich zur Kirchensteuer ein sogenanntes Kirchgeld zahlen.
Sie wurde gekündigt mit der Begründung, dass sie durch ihren Kirchenaustritt "schwerwiegend gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten verstoßen" habe. Die Frau zog vor Gericht. Sie macht unter anderem geltend, dass in der Beratungsstelle auch zwei Kolleginnen arbeiteten, die gar nicht katholisch seien - sondern Mitglieder der evangelischen Kirche.
Das Bundesarbeitsgericht zweifelte daran, dass diese Ungleichbehandlung von Beschäftigten gerechtfertigt ist. Es fragte die europäischen Richterinnen und Richter danach. Diese antworteten nun, dass eine Kündigung in einem solchen Fall nicht einfach so möglich ist.
Ein katholischer Verein wie die Schwangerschaftsberatung dürfe einer Mitarbeiterin nicht allein wegen ihres Austritts aus der Kirche kündigen, wenn gleichzeitig Nichtkatholikinnen dort in der gleichen Position arbeiteten - und die Mitarbeiterin nicht öffentlich kirchenfeindlich auftrete.
Letztlich muss das aber das Bundesarbeitsgericht beurteilen. Es geht um die Abwägung zwischen den Wertvorstellungen eines religiösen Arbeitgebers und seinem Recht auf Autonomie - und den Interessen der Arbeitnehmer, nicht wegen ihrer Religion diskriminiert zu werden. Bei dieser Abwägung haben die EU-Staaten einen Spielraum, wie der EuGH ausführte.
Die Frage ist, ob für die Position eine Mitgliedschaft in der Kirche gefordert werden darf. Das müssen dem EuGH zufolge nationale Gerichte entscheiden. In dem Fall aus Hessen muss die katholische Schwangerschaftsberatung erklären, dass ihre Wertvorstellungen oder ihr Recht auf Eigenständigkeit wahrscheinlich und erheblich in Gefahr sind.
Der Gerichtshof gab dem Bundesarbeitsgericht Hinweise mit auf den Weg. Seiner Auffassung nach ist eine Kirchenmitgliedschaft für die Arbeit als Schwangerschaftsberaterin nicht notwendig. Denn es seien auch Stellen mit nichtkatholischen Mitarbeiterinnen besetzt worden. Die Beraterin habe sich durch ihren Austritt weder von den Grundsätzen und Grundwerten der katholischen Kirche distanziert noch sich von ihnen abgewandt. Sie sei weiter dazu bereit, sich an die Richtlinien ihres Arbeitsvertrags zu halten.
In Deutschland begrüßten die Dienstleistungsgesellschaft Verdi und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, das Urteil. "Die Gerichte senden ein weiteres klares Signal: Kirchliche Betriebe sind kein rechtsfreier Raum", erklärte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Konfessionelle Arbeitgeber könnten sich nicht "auf ihre Sonderrechte berufen, um Beschäftigte wegen ihrer persönlichen Lebensführung willkürlich zu benachteiligen".
Ataman erklärte: "Der Schutz der Mitarbeitenden vor Diskriminierung muss für alle Beschäftigen in Deutschland gleich sein." Sonderrechte für die Kirchen dürfe es nur dort geben, "wo es unmittelbar um den sogenannten Verkündungsauftrag geht – zum Beispiel bei Pfarrpersonen", führte sie aus.
D.AbuRida--SF-PST