-
SPD-Gesundheitsexperte: Bund muss massiv in Hitzeschutz investieren
-
Neue Kanzleramtsministerin Warken will Geheimdienst-Reform schnell voranbringen
-
Einschüchterungen und Auszählungspause: Wahlbeobachter in Sambia beklagen Unregelmäßigkeiten
-
Werth gewinnt Bronze in der Kür - Fry mit dem Double
-
Auch ohne Ansah: Sprintstaffel stürmt zu Silber
-
Im letzten Versuch: Weber holt Speer-Gold - Thumm Silber
-
Hattrick: Bayern-Frauen gewinnen Supercup
-
Bei Gülich-Comeback: DBB-Frauen unterliegen Spanien knapp
-
Schwimm-EM: Märtens gewinnt mit Mixed-Staffel Silber
-
Nach Erdbeben in Kolumbien aus Trümmern gerettete Frau gestorben
-
Schwimm-EM: Liebmann siegt mit Weltrekord auch über 1500 m
-
Tausende Fans nehmen Abschied von Rocksängerin Bonnie Tyler
-
Islamistische Taliban feiern fünften Jahrestag ihrer Machtübernahme in Afghanistan
-
Klopp startet als Bundestrainer: "Es fühlt sich nicht fremd an"
-
Waldbrand in Belgien nahe deutscher Grenze breitet sich aus - Erste Evakuierungen
-
Schreckmoment um Musiala bei Bayern-Sieg
-
Nach Anschlag am Bondi Beach: Australien kündigt Schusswaffen-Rückkauf an
-
Behörden: Elf Tote bei israelischen Angriffen im Südlibanon
-
Bundeswehr unterstützt UN-Einsatz in Krisenstaat Haiti mit Lufttransport
-
Dutzende Todesopfer bei schwerem Erdbeben in Indonesien - Suche nach Verschütteten
-
Turn-EM: Kevric erstmals Europameisterin am Stufenbarren
-
Wüst sieht Grund zur Hoffnung in NRW-Waldbrandgebieten
-
Liechtenstein ändert seine Thronfolge: Frauen dürfen künftig Fürstin werden
-
Flughafen auf Sizilien nach Ausbruch des Ätna wieder geöffnet
-
Waldbrand im belgischen Hohen Venn breitet sich aus - Löscharbeiten in weiteren Ländern
-
NRW-Innenminister macht "Idioten" für Waldbrand verantwortlich
-
"Mobbing-Kampagne": Nach Vorwürfen zurückgetretener Cambridge-Professor tot aufgefunden
-
Traumstart für Klose: Nürnberg gewinnt 277. Frankenderby
-
Hertha mit perfektem Start
-
NRW-Ministerin warnt eindringlich vor Betreten brandgefährdeter Wälder
-
Verletzung beim Wechsel: Frauen-Staffel verpasst EM-Finale
-
Trump will Straße von Hormus zu US-Territorium erklären - Teheran widerspricht
-
Steinmeier ruft zu Solidarität mit queeren Menschen auf - CSD-Paraden in mehreren Städten
-
7,10 m: Mihambo wackelt - und explodiert.
-
Drama beim Flag Football: Deutsche Teams verpassen Halbfinale
-
Rhein-Pegelstand bei Kaub steigt leicht auf elf Zentimeter
-
Philip-Morris-Chefin hofft auf Ende der Zigaretten: "Rauchen ist schädlich"
-
Taliban feiern fünften Jahrestag ihrer Machtübernahme in Afghanistan
-
WM-Held Torres wechselt nach Paris
-
Patientenschützer wollen Hitze als Todesursache erfassen - Statistik zu ungenau
-
Drogenbeauftragter: Tabaksteuer muss stärker erhöht werden als geplant
-
Mindestens 38 Tote bei schwerem Erdbeben in Indonesien
-
Nach Jugendprotesten: Indiens Premier verspricht Gratis-Nachhilfe und KI-Kurse
-
Waldbrand im Hohen Venn: Fast 850 Hektar in Belgien nahe deutscher Grenze zerstört
-
Bis zu 45 Grad: Verdi-Befragung zeigt extreme Hitzebelastung in Pflegeheimen
-
Mit Medaille vor Augen: Geher Köpp disqualifiziert
-
Billigairline Easyjet streicht wegen Streiks in Frankreich rund 100 Flüge
-
Merz telefoniert mit Landrat von Waldbrandgebiet in NRW
-
Großer Waldbrand in Nordrhein-Westfalen hat sich über Nacht nicht ausgebreitet
-
Rettungsdienste: Zahl der Todesopfer bei Erdbeben in Indonesien steigt auf 20
Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich
Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner ist vor Gericht erfolgreich gegen ein befristetes Aufenthaltsverbot gegen ihn im baden-württembergischen Neulingen vorgegangen. Dabei ging es nicht um einen aktuellen Fall, sondern um den August 2024, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Das Aufenthaltsverbot der Gemeinde sei rechtswidrig gewesen.
Sellner hatte dort eine Lesung halten wollen. Diese wurde aber von der Polizei beendet, nachdem die Gemeinde gegen Sellner ein Aufenthaltsverbot für anderthalb Tage ausgesprochen hatte. Sie begründete das damit, dass Sellner verfassungswidrige Positionen vertrete und eine hohe Reichweite habe. Es sei damit zu rechnen, dass er in Neulingen Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe.
Sellner klagte nachträglich im August 2024 dagegen, um feststellen zu lassen, dass das Verbot rechtswidrig war. Damit hatte er nun Erfolg. Das Verwaltungsgericht erklärte, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Um nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ein Aufenthaltsverbot auszusprechen, müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.
Wenn das Verbot auf zu erwartende strafbare Äußerungen gestützt werde, müssten konkrete Anhaltspunkte dafür genannt werden, führte das Gericht aus. Das habe die Gemeinde nicht getan. Zwar habe sie angegeben, dass Sellner wahrscheinlich verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde - aber keine konkreten Tatsachen benannt, dass er bei der geplanten Veranstaltung Straftaten begehen oder dazu beitragen werde.
Mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit habe ein Aufenthaltsverbot darum im August 2024 nicht verhängt werden können. Das Gericht betonte, dass es bei der Beurteilung auf den damaligen Zeitpunkt ankomme, nicht auf die heutige Lage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde kann die Zulassung der Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beantragen.
P.AbuBaker--SF-PST