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Vor Kommunalwahl in Bayern: Gericht kippt Redeverbote für AfD-Politiker Höcke
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Veranstaltungen zur bayerischen Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Die von der Stadt Lindenberg im Allgäu und der Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth angeführte Begründung könne ein Redeverbot für Höcke nicht rechtfertigen, entschied das Gericht am Freitagabend. Es gab damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth statt und wies im anderen Fall eine Beschwerde der Stadt Lindenberg zurück.
Beide Gemeinden hatten die Zulassung von AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindeeigenen Sälen an diesem Wochenende mit einer Auflage versehen: Der jeweilige AfD-Kreisverband als Veranstalter sollte sicherstellen, dass Höcke nicht als Redner auftritt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des AfD-Kreisverbands Bayreuth ab, das Verwaltungsgericht Augsburg gab einem Eilantrag des AfD-Kreisverbands Westallgäu-Lindau jedoch statt.
Weil sowohl der AfD-Kreisverband Bayreuth als auch die Stadt Lindenberg im Allgäu Beschwerde einlegten, musste nun abschließend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden. Das Gericht kam nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass die Gemeinden keine "hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" für durch den Gastredner zu erwartende "Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" vorgelegt haben.
Höcke ist rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens der NS-Parole "Alles für Deutschland" verurteilt. Es handelt sich dabei um die Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP, ihre Verwendung ist verboten. Höcke ist AfD-Landeschef und Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen. Der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.
In Bayern finden in gut drei Wochen Kommunalwahlen statt. Am 8. März werden Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Landräte gewählt. Am selben Tag findet im benachbarten Baden-Württemberg eine Landtagswahl statt.
I.Yassin--SF-PST