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AfD-Fraktion klagt auf Zuteilung von "Otto-Wels-Saal" für Fraktionssitzungen
Die AfD-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage auf Zuteilung des "Otto-Wels-Saals" im Reichstagsgebäude für ihre Sitzungen eingereicht. Das teilte ihr Justiziar Stephan Brandner am Freitag in Berlin mit. Er warf Bundestag und Ältestenrat vor, sie hätten sich bei der Zuteilungsentscheidung zugunsten der SPD "allein von parteipolitischen Motiven statt vom Gleichbehandlungsgrundsatz leiten lassen".
Der Ältestenrat hatte am 22. Mai entschieden, dass die SPD den von ihr selbst "Otto-Wels-Saal" genannten Raum weiterhin als Fraktionssaal nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion mit 151 Abgeordneten deutlich größer ist als die der SPD mit 120 Abgeordneten.
"Durch die unzureichende Größe des Sitzungssaals, den die AfD-Fraktion stattdessen nutzen soll, werden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der mit Abstand größten Oppositionsfraktion massiv eingeschränkt", argumentierte nun die AfD. Brandner sprach von einer "willkürlichen Benachteiligung" der Opposition und einem "Missbrauch institutioneller Macht". Dies beschädige die demokratische Ordnung.
Die SPD hatte unter anderem argumentiert, als Regierungsfraktion seien bei ihren Sitzungen mehr Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien sowie anderen Institutionen anwesend, was einen größeren Raumbedarf begründe.
Allerdings hat der Saal für die SPD auch große symbolische Bedeutung. Dessen Name erinnert an den früheren Parteivorsitzenden Otto Wels. Er hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmt gewordenen Worten begründet: "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht."
L.Hussein--SF-PST