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Urteil: Unterlagen zu Karenzzeit von früherem Außenminister Gabriel bleiben geheim
Einem Urteil des Berliner Verwaltungsgericht zufolge bleiben die Unterlagen zur Karenzzeit des ehemaligen Bundesaußenministers Sigmar Gabriel (SPD) geheim. Das Informationsfreiheitsgesetz gewähre keinen Anspruch auf Zugang zu einer Akte des sogenannten Karenzzeitgremiums, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es wies mit dem bereits am 12. Mai erfolgten Urteil eine Klage der Internetplattform FragdenStaat ab.
Seit 2015 müssen Mitglieder der Bundesregierung anzeigen, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Diensts aufnehmen wollen. Während dieser Karenzzeit kann die Bundesregierung ihnen die Beschäftigung untersagen. Sie trifft dabei ihre Entscheidung auf Empfehlung des sogenannten Karenzzeitgremiums, das aus drei Mitgliedern besteht und eine beratende Funktion hat.
FragdenStaat begehrte Zugang zur gesamten Akte des Gremiums über Gabriel. Dies lehnte das Bundeskanzleramt ab. Es führte zur Begründung an, dass die Unterlagen personenbezogene Daten enthielten, die im direkten Zusammenhang mit dem Amtsverhältnis stünden. Hiergegen klagte die Internetplattform vor dem Verwaltungsgericht.
Das Gericht wies die Klage ab. Das Informationsfreiheitsgesetz sei zwar anwendbar. Es werde auch nicht durch eine im Bundesministergesetz geregelte Pflicht zur Veröffentlichung der Entscheidung der Bundesregierung verdrängt. Dem Informationszugang stehe jedoch der Schutz personenbezogener Daten entgegen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Die Unterlagen spiegelten die persönlichen Verhältnisse von Gabriel wider, der einer Herausgabe widersprochen habe. Der Vorrang des Geheimhaltungsinteresses sei durch das Informationsfreiheitsgesetz vorgegeben, weil die Informationen mit dem früheren Amtsverhältnis des ehemaligen Ministers in Zusammenhang stünden.
Die Pflicht zur Anzeige einer Beschäftigung treffe Gabriel nicht als "normalen Bürger", sondern in seiner Eigenschaft als früheres Regierungsmitglied, hieß es weiter. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.
H.Darwish--SF-PST