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Faeser schiebt Gesetzgebungsprozess für neues EU-Asylsystem an
Das Bundesinnenministerium hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, um das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) in nationales Recht umzusetzen. Länder und Verbände können nun zu den Entwürfen Stellung nehmen, wie das Ministerium am Samstag mitteilte. Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) erklärte, sie wolle die Geas-Regeln "mit Hochdruck" umsetzen.
Die Reform war im Frühjahr auf EU-Ebene besiegelt worden und soll ab Juni 2026 gelten. Dadurch werden unter anderem erstmals schnellere Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen möglich.
"Unsere Gesetzentwürfe hierzu haben wir schon jetzt vorgelegt - und setzen damit auch ein wichtiges Signal in Europa, das Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt", erklärte Faeser. "Wir werden uns auch auf europäischer Ebene weiter für eine zügige Umsetzung der Reform in allen Mitgliedstaaten einsetzen."
Mit dem Geas würden "endlich die Außengrenzen der EU umfassend geschützt und Ankommende verlässlich kontrolliert und registriert", unterstrich die SPD-Politikerin. "Asylverfahren für Menschen mit geringer Aussicht auf Schutz werden dann schon an den EU-Außengrenzen geführt. Die Verantwortung für Geflüchtete in Europa wird fairer verteilt. So entlasten wir unsere Kommunen dauerhaft."
Das Ministerium bestätigte in seiner Mitteilung zudem, dass Teile der Geas-Regelungen in Deutschland schon vor Sommer 2026 gelten sollen. Dies hatte Faeser am Donnerstag bei einem EU-Innenministertreffen angekündigt. Konkret geht es darum, beschleunigte Asylverfahren an Flughäfen und Häfen zu ermöglichen - diese Orte gelten nach dem Geas als Teil der EU-Außengrenzen.
G.AbuHamad--SF-PST