-
US Open: Alcaraz feiert Comeback mit Williams
-
Kurdenführer Abdi verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
Israel beginnt mit Räumung von UNRWA-Ausbildungszentrum in Ost-Jerusalem
-
Handelsstreit zwischen USA und Kanada geht mit Gegenzöllen aus Ottawa in neue Runde
-
FC Bayern: Eberl und Dreesen verlängern bis 2029
-
US Open: Zverev im Mixed-Wettbewerb ausgeschieden
-
20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig
-
Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein
-
Trump würdigt Dolly Parton als "eine der größten Countrysängerinnen"
-
USA wollen tausenden Ausländern ihre Visa entziehen
-
Kurdenführer verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
US-Countrylegende Dolly Parton mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Kaufoption: Nkunku kehrt per Leihe nach Leipzig zurück
-
Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren
-
Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten
-
Film "Everytime" als deutscher Beitrag für Oscar-Verlehung nominiert
-
Papstreise nach Frankreich: Hunderttausende melden sich zu Gottesdiensten an
-
US-Medien: CIA-Chef Ratcliffe in geheimer Mission in Moskau
-
Autonomer Fahrdienst Waymo will ab Ende 2027 Robotaxis in München anbieten
-
Spanien will Rückführungen von Migranten aus Ceuta beschleunigen
-
Vuelta: Pogacar siegt nach Solofahrt
-
Kabinett berät über Stärkung der Wirtschaft - Merz sieht "große Potenziale"
-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
Aktivist von rechtsextremer Partei zu Recht nicht als Rechtsreferendar zugelassen
Rechtsreferendare dürfen sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden. Das erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag und wies die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der Dritte Weg zurück. Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. (Az. 2 C 15.23)
Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, wo er sich bewarb, lehnte seinen Antrag unter anderem deswegen ab, weil der Bewerber führende Positionen bei der Partei innehatte und seine verfassungsfeindliche Haltung in Reden deutlich geworden sei. Außerdem habe er sich durch frühere Arbeit für die NPD und eine inzwischen verbotene Gruppe verfassungsfeindlich betätigt.
Der Mann ging dagegen mit einem Eilantrag und einer Klage vor, hatte aber weder vor dem Verwaltungsgericht Würzburg noch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheiterte.
In der Zwischenzeit wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen und ist inzwischen Anwalt. Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch weiter vor und zog bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses bestätigte aber nun die Entscheidungen der Vorinstanzen.
Wie das Gericht ausführte, nehmen Referendare an der staatlichen Funktion der Rechtspflege teil. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten. Darauf hätten die Beteiligten einen Anspruch.
Die Anforderungen an einen Rechtsreferendar könnten dabei andere sein als die für die Zulassung eines Rechtsanwalts, erklärte das Gericht. Im konkreten Fall begründe schon die aktive Mitgliedschaft bei Der Dritte Weg Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers.
Die zuständigen Verfassungsschutzbehörden bewerteten die Partei als extremistisch. Ihre Struktur sei an einem sogenannten Führerprinzip ausgerichtet, führte das Gericht aus. Das Parteiprogramm beruhe auf der Vorstellung einer Ungleichwertigkeit von Menschen und der daran anknüpfenden rechtlichen Ungleichbehandlung, die gegen Grundwerte der Verfassung verstoße. Dass die Partei nicht verboten sei, spiele hier keine Rolle.
Q.Bulbul--SF-PST