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Nach Angriffen in Ungarn: Anklage gegen mutmaßliche Linksextremistin Hanna S.
Weil sie an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt Budapest beteiligt gewesen sein soll, ist die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden. Die Deutsche wird der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verdächtigt, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Außerdem würden ihr versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
S. soll sich spätestens Anfang Februar 2023 einer Gruppe angeschlossen haben, deren Angehörige eine "militante linksextremistische Ideologie" teilten, den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol abblehnten. Die Gruppe habe das Ziel gehabt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Ihre Mitglieder sollen im Februar 2023 anlässlich des sogenannten Tags der Ehre in Budapest mindestens fünf Angriffe verübt haben. An diesem Tag kommen laut Bundesanwaltschaft jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa nach Budapest. Zusammen mit anderen Gruppenmitgliedern soll sich S. an zwei Überfällen auf insgesamt drei Menschen im öffentlichen Raum beteiligt haben.
Sie hätten die Opfer für kurze Zeit unauffällig verfolgt und dann "blitzartig" mit Schlagwerkzeugen angegriffen, hieß es. Im ersten Fall sei das Opfer zu Boden gebracht worden, woraufhin die Gruppe auf seinen Kopf und Oberkörper eingeschlagen habe. Mehrere Mitglieder, darunter S., hätten seine Beine und Arme am Boden fixiert.
Im zweiten Fall sei mit Schlagstöcken und einem kleinen Hammer auf zwei Opfer eingeschlagen worden, außerdem habe die Gruppe sie mit Pfefferspray besprüht. Die drei Opfer hätten Kopfverletzungen davongetragen - in einem Fall so schwere, dass sie zum Tod hätten führen können.
S. war im Mai in Nürnberg festgenommen worden. Nach ihrer Festnahme gab es dort eine Demonstration der linken Szene, an der sich nach Polizeiangaben bis zu 250 Menschen beteiligten. S. sitzt in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage gegen sie und den Beginn des Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht München.
E.Qaddoumi--SF-PST