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Bundesrat: Gesetz zur Förderung der Medizinforschung kann in Kraft treten
Der Bundesrat hat grünes Licht für ein Gesetz gegeben, das die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland vereinfachen soll. "Ich finde, wir leisten damit einen zentralen Beitrag zur Attraktivität des Pharmastandortes Deutschland", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) am Freitag in der Länderkammer. Mit dem Abschluss der Beratungen im Bundesrat kann das Gesetz nun in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Medizinforschungsgesetz vor der Sommerpause beschlossen.
Das Gesetz leiste einen "wesentlichen Beitrag" zur Vereinfachung und Entbürokratisierung, betonte Schweitzer. "Es geht darum, dass wir uns als Biotechnologie- und Pharmastandort Deutschland auch zukünftig profilieren." Konkret sollen Zulassungsverfahren für Arzneimittel sowie die Genehmigung und Umsetzung klinischer Prüfungen vereinfacht und beschleunigt werden. Davon profitiere etwa die Krebs- und Alzheimerforschung, sagte Schweitzer.
Pharmaindustrie und Krankenkassen sollen zudem künftig die Erstattungspreise neuer Medikamente vertraulich festlegen dürfen, also nicht mehr zwingend veröffentlichen müssen. Dies sorgte für Kritik bei Krankenkassen, die höhere Kosten für Arzneimittel fürchten - die Bundesregierung rechnet aber genau mit dem Gegenteil.
Mit der Änderung stärke die Politik den Forschungsstandort Deutschland, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag. "Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren und stärken die Versorgung der Patientinnen und Patienten, gerade auch mit innovativen Arzneimitteln."
Z.AbuSaud--SF-PST