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Weniger Radio- und Spartensender: Länder legen Reformplan für ARD und ZDF vor
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben ihren mit Spannung erwarteten Entwurf für einen Staatsvertrag mit Reformvorschlägen für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk vorgelegt. Wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Freitag in Mainz mitteilte, sieht der Entwurf unter anderem eine Senkung der Zahl von Hörfunkprogrammen sowie rein digitalen Spartensendern vor.
Der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer (SPD) leitet derzeit die Rundfunkkommission der Länder, die den nun vorgelegten Entwurf erarbeitete. Mit dessen Veröffentlichung am Freitag begann zugleich die öffentliche Onlineanhörung, bei der alle Interessierten Stellungnahmen zu den Vorschlägen abgeben können. Die Beteiligungsfrist endet am 11. Oktober.
Anschließend wird die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder nach Angaben der Mainzer Landesregierung noch im Oktober abschließend über den Vertrag beraten. Erst dann würden auch "Finanzierungsfragen" besprochen, teilte sie weiter mit. Bevor der Reformstaatsvertrag in Kraft treten würde, ist noch ein längeres Verfahren erforderlich. Alle Landtage müssten in ratifizieren.
Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören die Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Die ARD besteht dabei aus mehreren regionalen Sendern. Der Reformvorschlag der Bundesländer sieht unter anderem vor, die Zahl der Hörfunkprogramme der Anstalten grundsätzlich auf vier zu begrenzen. Pro sechs Millionen Einwohner soll ein weiteres Programm erlaubt sein. Für Sender, die mehrere Länder abdecken, sind Sonderregelungen vorgesehen.
Auch die Zahl der digitalen Spartenprogramme soll durch eine Art Poolbildung gesenkt werden. Geplant ist demnach, die vier Kanäle Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info zu einem gemeinsamen Informations- und Bildungsangebot zusammenzufassen. Verschmelzen sollen darüber hinaus die beiden unter anderem auf Kultur spezialisierten Sender Arte und 3sat sowie die an Kinder und Jugendliche gerichteten Angebote Kika, ZDF-neo und One.
Weitere Maßnahmen sind demnach die Begrenzung des Angebots von digitalen Verbreitungskanälen wie Apps, Mediatheken und Webradios nach dem Maßstab der "Erforderlichkeit" und die Verankerung von Grundsätzen der Sparsamkeit sowie Wirtschaftlichkeit bei der Haushaltsführung. Die Kostentransparenz soll insgesamt erhöht werden. Vorgesehen sind dem Vertragsentwurf zufolge auch verpflichtende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor Investitionen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle "digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer" werden, erklärte der Mainzer Regierungschef Schweitzer. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte am Freitag, es sei "wichtig, auf Kosten und Effizienz zu achten". Insgesamt solle der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt und dessen Akzeptanz gefördert werden. Dieser sei "immer noch eine Insel der Verlässlichkeit".
Über Reformen des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird in Deutschland bereits seit längerer Zeit teils kontrovers debattiert. Getrieben werden die Auseinandersetzungen unter anderem durch Finanz- und Kostenfragen.
V.AbuAwwad--SF-PST